Keine Abzüge

Früher in Rente, aber unbegrenzt hinzuverdienen - ab 2023 ist das möglich

Ulrike Löw

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12.1.2023, 05:55 Uhr
Ab Januar 2023 darf jeder, der den Ruhestand vorgezogen hat, unbegrenzt im Jahr hinzuverdienen.

© Marijan Murat/dpa Ab Januar 2023 darf jeder, der den Ruhestand vorgezogen hat, unbegrenzt im Jahr hinzuverdienen.

Ab 1. Januar 2023 darf jeder, der den Ruhestand vorgezogen hat, unbegrenzt im Jahr hinzuverdienen. Zu Abzügen bei der Rente kommt es nicht, so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter des Fachausschusses "Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung" des Verbands deutscher Arbeitsrechts-Anwälte.

Die neue Regelung kommt nicht nur den Geldbeuteln von Rentnern zugute, sondern auch Unternehmen, so soll der Fachkräftemangel etwas abgefedert werden.

Die vorgezogene Rente plus Zusatzverdienst war auch schon früher möglich, jedoch lag die steuerfreie Höchstgrenze bei 6300 Euro im Jahr. Die schwarz-rote Bundesregierung erhöhte auf 43.000 Euro, nun hat die Ampel-Regierung mit der Neuregelung eine rechtssichere Option geschaffen. Rentner können freiwillig weiter arbeiten, ohne die Einnahmen von ihrer Rente abgezogen zu bekommen. Und auch bei vorgezogener Rente sind Zuverdienste in unbegrenzter Höhe möglich.

Variable Arbeitszeit

Für den Alltag bringt dies ein sanftes "Ausgleiten" aus dem Berufsleben: der Gesetzgeber schließt nicht aus, dass der Hinzuverdienst beim bisherigen Arbeitgeber erarbeitet wird. Denkbar sind in solchen Konstellationen selbst Mitarbeiter, die sich gleichzeitig in der vorgezogenen Rente befinden und Teilzeit arbeiten.

Unternehmen könnten Auftragsspitzen durch ein Arbeitsmodell mit variabler Arbeitszeit anfangen, etwa durch eine Form der Abrufarbeit. Grundlage ist Paragraf 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetz ("Arbeit auf Abruf").