Böller und Raketen

Silvesterschäden am Auto: Wie sie sich vermeiden lassen – und wer zahlt

31.12.2021, 16:18 Uhr
Silvesterschäden am Auto: Wie sie sich vermeiden lassen – und wer zahlt

© nck_gsl/pixabay

Kontaktbeschränkungen, kein Verkauf von Pyrotechnik, Feuerwerks- und Böllerverbot: Schon früh hat sich abgezeichnet, dass auch Silvester 2021 wieder ruhiger verlaufen wird als die bunten und lauten Jahreswechsel von ehedem. Was die einen bedauern, beruhigt auf der anderen Seite besorgte Tierfreunde und das medizinische Fachpersonal, das wohl weniger pyrotechnische Folgeschäden verarzten muss als sonst. Aber auch der eine oder andere Autobesitzer dürfte aufatmen, sieht er seinen fahrbaren Untersatz doch nicht von Chinakrachern oder irrlichternden Silvesterraketen bedroht.

Altbestände abgefeuert

Ganz auszuschließen ist es aber nicht, dass mancher Feuerwerksfreund eventuell gehortete Altbestände abbrennt. Den besten Schutz vor solchen Flugkörpern bietet dem Auto eine Garage, die freilich nicht jeder zur Verfügung hat. Alternativ kann das Fahrzeug zumindest in einer ruhigen Seitenstraße oder unter einer Brücke beziehungsweise einem Vordach geparkt werden. In der Stadt stellen Parkhäuser oder Tiefgaragen eine sichere, allerdings auch teuere Abstellmöglichkeit dar.

Geldstrafen und Freiheitsentzug

Einen Feuerwerkskörper vorsätzlich auf ein Auto zu werfen, ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Vielmehr kann eine solche Tat als Sachbeschädigung gewertet und mit einer Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug belegt werden, wie es vonseiten des Automobilclubs von Deutschland (AvD) heißt.

Und wer bezahlt den Schaden? Prinzipiell muss die private Haftpflichtversicherung des Zündlers aufkommen – sofern dieser eine solche hat und, was in aller Regel das größere Problem ist, überhaupt ausfindig gemacht werden kann. Einigermaßen fein heraus ist dann der Fahrzeughalter, der das beschädigte Auto über eine Vollkasko abgesichert hat. Sie springt auch bei Vandalismus ein. Kosten können dennoch hängenbleiben, in Gestalt eines Selbstbehalts beispielsweise, unter Umständen aber auch hinsichtlich einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.

Die Teilkasko lehnt oft ab

Nicht ganz so gut sind die Aussichten in puncto Teilkaskoversicherung. Sie muss zwar für Brand- und Explosionsschäden aufkommen. Allerdings machen die AvD-Experten darauf aufmerksam, dass dann ein offenes Feuer mit Flammbildung ursächlich für die Blessuren am Auto gewesen sein muss. Feuerwerkskörper führen in aller Regel aber eher zu Schmor- und Sengschäden, bei denen die Teilkasko eine Zuständigkeit ablehnt.

Niemals schaden kann es jedoch, die entstandenen Schäden zu fotografieren und dennoch der Versicherung zu melden. Desgleichen sollten sie bei der Polizei aktenkundig gemacht werden.

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