Böller-Blessuren, Versicherung

So schützen Sie Ihr Auto vor Silvesterschäden

29.12.2022, 18:28 Uhr
An diesem Silvester dürfte der Nachthimmel wieder bunter werden.

© pixabay/PublicDomain-Pictures An diesem Silvester dürfte der Nachthimmel wieder bunter werden.

Es sind ruhige Jahreswechsel gewesen während der Corona-Pandemie. Kontaktbeschränkungen und Böllerverbote haben an Silvester für eine stille Stimmung gesorgt. Und dafür, dass gleich weniger passiert ist: Im ersten Corona-Winter 2020/2021 und da konkret an Silvester und Neujahr hatten es die deutschen Versicherer mit 80 Prozent weniger brennenden Pkw zu tun. Während den Assekuranzen rund um die Jahreswechsel der Vorjahre jeweils noch ca. 1000 Brände kaskoversicherter Pkw gemeldet wurden, seien es 2020/2021 nur 210 gewesen, wie es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heißt. „Das hat nicht nur die Feuerwehren um fast 800 Einsätze entlastet, sondern auch wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verhindert“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.

In diesem Jahr könnte das anders aussehen. Feiern ist wieder erlaubt, um Mitternacht darf das neue Jahr mit allem begangen werden, was gesetzeskonforme Pyrotechnik hergibt.

Welche Schäden drohen am Auto?

Bei sachgemäßem Umgang mit den Feuerwerkskörpern keine allzu großen. Das gilt vor allem dann, wenn die frei verkäuflichen Böller und Raketen nicht aus zweifelhaften (Internet-)Quellen stammen und ein anerkanntes Prüfzeichen tragen. „Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden, auch nicht bei einem Cabrio mit Stoffverdeck“, sagt Technikexperte Heinz-Gerd Lehmann vom ADAC Nordrhein.

Nicht immer wird die Pyrotechnik aber mit Sorgfalt angewendet, oft gelangt illegale Ware mit gefährlich hoher Schlagkraft zum Einsatz, und mitunter ist auch Absicht, sprich Vandalismus, im Spiel – beispielsweise dergestalt, dass ein Knallkörper direkt auf dem Auto gezündet wird und ebenso unschöne wie teure Schmauchspuren beziehungsweise Lackschäden hinterlässt. „Die in den Feuerwerkskörpern verbrennenden Stoffe, vor allem Schwarzpulver und Magnesium, erzeugen sehr hohe Temperaturen und bergen allein damit ein großes Schadenspotenzial“, warnt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Hinzu komme die Wucht von Raketen, „die im Flug selbst Scheiben durchschlagen können“.

Wo steht das Auto sicher?

Den besten Schutz vor Vandalen und verirrten Flugkörpern bietet, natürlich, die Garage. Nicht jeder hat freilich ein solches Haus fürs Auto oder zumindest einen Carport zur Verfügung. Alternativ kann das Fahrzeug aber zumindest in einer ruhigen Seitenstraße oder unter einer Brücke beziehungsweise einem Vordach geparkt werden. Befindet sich eine Tiefgarage oder ein Parkhaus in der Nähe, ist auch das ein sicherer – wenn auch kostenpflichtiger – Abstellort.

Und am Tag danach?

Bevor man nach (oder noch in) der Silvesternacht ins Auto steigt und losfährt, sollte eine Kontrolle durchgeführt werden. Es gibt Scherzbolde, die es lustig finden, Knallkörper in den Auspuff zu stecken. Das beschädigt womöglich den Katalysator. Und Flaschen, die vor den Reifen liegen, können nach dem Losfahren in Scherben zerspringen, auch das besitzt das Potenzial für Blessuren.

Wer zahlt für den Schaden?

Der Verursacher. Hat er eine private Haftpflichtversicherung, springt diese ein – es sei denn, der Schaden wurde mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt. Oft kann der Zündler aber gar nicht ausfindig gemacht werden. In diesem Fall kommt die Teilkasko des Fahrzeughalters zumindest für Brand- und Explosionsschäden sowie für kaputte Scheiben auf. Doch es gibt einen Haken: Lack- oder Schmauchschäden, bei denen keine offenen Feuer oder Flammen im Spiel waren, werden von den Assekuranzen nicht immer eindeutig als Brand- und Explosionsschaden interpretiert. Dann hilft nur die Vollkasko. Sie zahlt auch bei Vandalismus.

Der AvD rät dazu, entstandene Schäden immer (fotografisch) zu dokumentieren sowie die Polizei herbeizurufen. Gut ist es auch, wenn Zeugen benannt werden können. Die Versicherung muss innerhalb von sieben Tagen benachrichtigt werden.

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