Bußgeld droht

Vereiste Autoscheibe: Ein Guckloch ist nicht genug

16.11.2021, 20:17 Uhr
Vereiste Autoscheibe: Ein Guckloch ist nicht genug

© HeikoAL/pixabay

Fein raus ist im Winter, wer ein Auto mit Standheizung sein eigen nennt. Oder in ein vorklimatisiertes Elektroauto steigen kann – beziehungsweise zumindest Garagenparker ist. All dies bewahrt davor, an kalten Wintertagen mit klammen Fingern den Eiskratzer zur Hand nehmen zu müssen, um die Autoscheiben von den Zeugnissen des Frosts zu befreien.

Mithaftung droht

Eine lästige Pflicht, für die man sich aber Zeit nehmen sollte, wie der ADAC rät. „Nur ein kleines Guckloch freikratzen reicht nicht“, warnt der Club. Wer sich auf ein solch schmales Sichtfenster beschränkt, riskiert zehn Euro Bußgeld. Und wenn es des eingeschränkten Durchblicks wegen zu einem Unfall kommt, kann dies Auswirkungen auf den Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutz haben. Selbst wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer an dem Crash schuld war – beispielsweise, weil er die Vorfahrt missachtet hat – ist es möglich, dass eine Mithaftung festgestellt wird. Darauf weist die HUK-Coburg-Versicherung hin.

Wichtig: Komplett freigekratzt werden müssen alle Scheiben. Neben der Windschutzscheibe also ebenso die Seiten- und das Heckfenster. Und auch das ist noch nicht alles. So haben die Kennzeichen uneingeschränkt lesbar zu sein, was bedeutet, dass sie vom Schnee zu befreien sind. Gleiches gilt für Scheinwerfer, Motorhaube und Fahrzeugdach. Denn herabfallende Schneemengen oder gar Eisstücke dürfen weder die eigene Sicht beeinträchtigen noch den nachfolgenden Verkehr gefährden.

Schmutzpartikel wie Schmirgelpapier

Zurück zum Eiskratzen: Hier kommt es auf die Technik an – und aufs Werkzeug. Der ADAC empfiehlt, allzu intensiven Druck sowie „wildes Hin- und Herkratzen“ zu vermeiden. Andernfalls könnten die Scheiben und sogar der Lack Schaden nehmen, weil Schmutzpartikel einen gefährlichen Schmirgelpapier-Effekt zeigen. Die beste Wahl stellt ein stabiler Kunststoffkratzer dar, von Metallschabern wird abgeraten. Enteisersprays sind praktisch und effektiv, aus umwelttechnischer Sicht aber nicht die beste Lösung.

Neben dem Eiskratzer gehören ein Schneebesen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie ein Türschlossenteiser zur Winterausrüstung, letzterer ist sinnvollerweise außerhalb des Autos aufzubewahren. Zudem sollte das Scheibenwischwasser mit ausreichend Frostschutzmittel versetzt werden.

Warmlaufenlassen ist verboten

Dass das Warmlaufenlassen des Motors verboten ist, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Solches Tun emittiert nicht nur Abgase, sondern auch Lärm. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 80 Euro Bußgeld belegt.

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