Behörden greifen durch

Bis zu drei Jahre Haft: Diese Dinge sind auf Mallorca strafbar

13.6.2022, 12:13 Uhr
Spanien, Calvia: Die lokale Polizei von Calvia patrouilliert in der Nacht auf den Straßen von Magaluf.

© Clara Margais/dpa Spanien, Calvia: Die lokale Polizei von Calvia patrouilliert in der Nacht auf den Straßen von Magaluf.

Ein Video sorgte im Mai diesen Jahres für Aufregung: Zu sehen war ein Liebesspiel eines Pärchens - stehend hinter einem Auto, auf offener Straße in Santa Catalina. Ein weiterer Fall führte für 13 Touristen aus Deutschland zu einem langen Mallorca-Aufenthalt: Seit dem 21. Mai sitzen diese unter dem Vorwurf der Brandstiftung in Untersuchungshaft. Doch ab wann ist etwas ein "Straftat"?

Die Reaktivierung des Tourismus nach zwei Pandemie-Jahren sollte den "Sauftourismus" verhindern: Zahlreiche Gastronomen und andere Unternehmer der Partymeile der spanischen Urlaubsinsel unterzeichneten einen Verhaltenskodex. Ist das sogenannte Eimersaufen auf Mallorca nun verboten? Es handelt sich laut Barbanch um eine Ordnungswidrigkeit: Es drohen laut bussgeld-info.de bis zu 3000 Euro Bußgeld. Das Rauchen im Restaurant ist keine Straftat, es wird lediglich eine Verwarnung ausgesprochen. Wirft man die Zigaretten jedoch auf den Boden und wird dabei erwischt - muss man zwis­chen 50 und 200 Eu­ro Geldstrafe zahlen.

Minibar aus dem Zimmer mitnehmen, Bademäntel und Badeschlappen klauen

María Barbanch, Fachanwältin für Strafrecht auf Mallorca, klärt im Gespräch mit der Bild über weitere kuriose Fälle auf der beliebten Partyinsel auf. Entwendet man eine Minibar aus dem Hotelzimmer, so kommt der Artikel 263.1 des spanischen Strafgesetzbuches zum Einsatz: Es wird eine Geldstrafe in Höhe von sechs und 24 Monaten vom Monatslohn verhängt - je nach der wirtschaftlichen Lage des Opfers und der Höhe des Schadens. Werden Schlappen von Touristen geklaut, ist das keine Straftat. Dieser Fall nennt sich Bagatelldelikt: Es folgen ein bis zu drei Monate Geldstrafe, anteilig vom Gehalt. Bei einem mitgenommenen Bademantel handelt es sich ebenfalls um keine Straftat - dies wird nicht weiter verfolgt.

Blumen im Hotel rausreißen, Telefon aus dem Hotelzimmer werfen

Sogar Blumen werden von Touristen aus dem Beet gerissen. Kosten sie bis zu 400 Euro, gilt es als Sachschaden. Ab 400 Euro spricht man von einem Schadensdelikt - und es droht ein Jahr Gefängnisstrafe. Und was passiert, wenn ein Telefon aus dem Zimmer geworfen wird? Auch hier kann ein Schadensdelikt entstehen: Der mildere Straftatbestand ist für Schäden bis zu 400 Euro vorgesehen. Dann ist eine Geldstrafe vorgesehen. Das Hotel kann beispielsweise eine Rechnung ab 45 Euro ausstellen, so die Fachanwältin. Wird ein ganzes Hotelzimmer zerstört und es entsteht ein Schaden von mehr als 400 Euro, so droht eine Geldstrafe in Höhe von 12 bis 24 Monaten - abhängig vom Gehalt - oder sogar ein bis drei Jahre Gefängnisstrafe.

Sex in der Öffentlichkeit und Exhibitionismus

Ein Liebesspiel in der Öffentlichkeit ist zwar keine Straftat - genauso wie das Zei­gen von Geschlechts­tei­len, jedoch droht eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro, heißt es auf bussgeld-info.de. Werden Frauen belästigt, kann das als sexueller Missbrauch gelten: Das kann bis zu drei Jahre Haft bedeuten. Läuft man ohne Klamotten über den Strand, gilt das als Exhibitionismus - es drohen sechs Monate bis zu einem Jahr Haft.

Wie lange kann man auf einer Polizeiwache festgehalten werden?

"In Spanien können Touristen maximal 72 Stunden auf einer Polizeiwache festgehalten werden", erzählt Barbancho. Wird dieser Zeitrahmen überschritten, gelte die Festnahme als rechtswidrig. Ein Anwalt könne in diesem Fall ein "Habeas-Corpus-Verfahren" einleiten: Eine gerichtliche Anordnung an die Staatsgewalt, einen Verhafteten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit seiner Verhaftung vor das Gericht zu bringen. Zudem habe man bei einer Verhaftung das Recht auf einen Arzt, Dolmetscher und einen Telefonanruf oder auf Belehrung über den Grund der Festnahme - Gefängnisse auf Mallorca haben die gleichen Bedingungen wie in Deutschland. Eine Freilassung sei ebenfalls möglich, mit Kaution oder dem Verbot, die Insel oder Europa zu verlassen. Dafür sind ein Wohnort sowie Arbeitsplatz in Europa Voraussetzung - denn soziale und berufliche Wurzeln vermindern die Fluchtgefahr. Außerdem sei zu beachten, dass eine Rechtsschutzversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wurde, auf Mallorca nicht gelte - dafür aber die Haftpflichtversicherung für den Schadensersatz.

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