Astrazeneca und Biontech

Urlaub und Corona: Was gilt für Touristen mit Kreuzimpfung?

6.8.2021, 15:43 Uhr

Mitte Juli sorgte Malta mit der Ankündigung, nur noch Geimpfte einreisen zu lassen und Kreuzgeimpfte (z.B. erste Dosis Vektorimpfstoff wie AstraZeneca, zweite Dosis mRNA-Vakzin wie Biontech) nicht als solche anzuerkennen, für Unruhe unter deutschen Reisenden. Kurz danach ist das Land wieder zurückgerudert.

Besorgt waren viele Urlauber auch deshalb, weil die EU-Länder sich zwar auf einen (digitalen) Europäischen Impfpass geeinigt hatten, aber jeder Staat entscheiden konnte, ob er eine Kreuzimpfung anerkennt oder nicht. Weil eine Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA fehlte, wurde eine Kreuzimpfung bei der Planung des digitalen Impfpasses, der Anfang Juli eingeführt wurde, nicht weiter berücksichtigt. Deutschland stellt zudem eine Ausnahme dar: Die wenigsten EU-Länder impfen Kombinationen.

Mittlerweile gibt es zumindest in der EU mehr Klarheit: Wer eine Kreuzimpfung erhalten hat, gilt in den Mitgliedsländern als vollständig geimpft. Hierfür müssen beiden Vakzine von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen worden sein und die zweite Impfung muss zwei Wochen her sein. Kann man das mit dem digitalen Impfpass nachweisen, darf man unter anderem auch nach Malta einreisen.

Für die Nutzung in der EU hat die EMA bisher die Impfstoffe von Biontech, Astrazeneca, Moderna sowie Johnson & Johnson autorisiert. Noch offen ist, ob auch der russische Impfstoff Sputnik sowie die Stoffe der Hersteller Novavax, CureVac, Sinovac und Sanofi Pasteur zugelassen werden.

Wer außerhalb der EU verreisen will, muss sich aber genauer informieren.

Kreuzimpfung: Das gilt in einigen Ländern

Das türkische Fremdenverkehrsamt schreibt: "Die Türkei differenziert bei den Einreisebestimmungen nicht in Bezug auf den Hersteller des Vakzins. Dementsprechend sind auch Personen mit einer Kreuzimpfung denen gleichgestellt, die mit demselben Vakzin geimpft worden sind." Dieser Trend zeichnet sich bei den allermeisten Ländern ab.

Bei der Einreise in die USA wird derzeit noch kein Impfzertifikat benötigt, das dürfte sich aber künftig ändern. Ob dann Kreuzimpfungen mit Astrazeneca anerkannt werden oder nicht, steht noch nicht fest. Bisher ist der Impfstoff in den Vereinigten Staaten nicht zugelassen - Astrazeneca ist noch in Phase drei der klinischen Tests. Als vollständig geimpft betrachtet die amerikanische Seuchenschutzbehörde CDC nur Kreuzgeimpfte, die eine Mischung aus zwei mRNA-Impfungen (Moderna und Biontech) erhalten haben. Dieser Einstufung folgen bereits einige Kreuzfahrtunternehmen, die US-Häfen anfahren.

Trinidad und Tobago hingegen erkennt nur Kreuzimpfungen mit Astrazeneca und Biontech oder Moderna an, berichtet globalnews. Wer die beiden genannten mRNA-Impfstoffe nacheinander erhalten habe, gelte als ungeimpft und dürfe nicht einreisen.

Was passiert, wenn meine Impfung nicht anerkannt wird?

Sollten Kreuzimpfungen in einem Staat doch nicht anerkannt werden, dann gilt man dort als "nicht geimpft" - das jeweilige Land wendet dann die Einreiseregelungen für Ungeimpfte an. Angesichts der Verbreitung von neuen Corona-Mutationen werden künftig vermutlich mehr Länder Ungeimpfte nicht mehr oder nur noch unter sehr strengen Auflagen über die Grenze lassen.

Blick auf Valetta, Hauptstadt von Malta.

Blick auf Valetta, Hauptstadt von Malta. © Malta Tourism

Da sich zum Teil täglich die Einreiseregeln der Staaten ändern können, sollten Sie sich vor Ihrer Reise oder sogar schon bei Planung der Reise etwa über die Einreiseampel des Fachmediums fvw über die jeweiligen Bedingungen Ihres Reiselandes informieren - dort finden Sie auch die Einreisebedingungen für die europäischen Länder. Tagesaktuelle Auskunft gibt natürlich auch die entsprechende Seite des Auswärtigen Amtes.

Dieser Artikel wurde am 6.8. aktualisiert

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