Bis zu 500 Euro

Diese Dinge dürfen Sie nicht in der Garage lagern - sonst droht Bußgeld

7.7.2022, 09:34 Uhr
Garagen sind grundsätzlich für Autos gedacht. Auch andere Gegenstände dürfen darin aufbewahrt werden. Für einige droht aber auch ein saftiges Bußgeld.

© Andrea Warnecke/dpa-tmn Garagen sind grundsätzlich für Autos gedacht. Auch andere Gegenstände dürfen darin aufbewahrt werden. Für einige droht aber auch ein saftiges Bußgeld.

Als Zweckentfremdung von Garagen gilt schon die Nutzung als Partyraum oder als Klamotten-Lager. Wie Garagen genutzt werden dürfen, ist landesrechtlich geregelt. In den meisten Bundesländern geschieht das durch die Garagenverordnung (GaVo), welche Garagen lediglich als Unterbringung für (in der Regel zugelassene und fahrtüchtige) Kraftfahrzeuge sieht. Unabhängig davon ist, ob die Garage Eigentum oder gemietet ist.

Motorräder werden in der Regel geduldet, solange dennoch ein Auto problemlos Platz in der Garage finden könnte. Auch Betriebsstoffe (Frostschutzmittel, Scheibenreiniger, Öl) und Benzin oder Diesel (Achtung, hier gibt es Höchstmengen und Vorgaben zur Art der Lagerung), dürfen in Garagen aufbewahrt werden. Auto-Zubehör wie Reifen, Wagenheber, Dachboxen und Dachträger sind ebenfalls erlaubt.

Zweckentfremdung in Garagen

Solange ein Vermieter es nicht verbietet, dürfen Fahrräder in der Garage abgestellt werden. Auch als Werkstatt darf eine Garage in bestimmten Fällen genutzt werden. Laut dem ADAC ist dabei "entscheidend [...], dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann." Andernfalls wird eine Baugenehmigung benötigt.

Als Lager- oder Abstellräume dürfen Garagen nicht genutzt werden. Abgesehen von Gegenständen, die etwas mit Kfz zu tun haben - wie oben aufgezählt - dürfen keine Dinge dauerhaft dort gelagert werden. Darunter fallen zum Beispiel Grill oder Gartenmöbel. Dies würde einer Zweckentfremdung entsprechen. Auch nicht zugelassene Oldtimer können problematisch werden. Laut ADAC gibt es auch aus Sicherheitsgründen Verbote, so etwa "das Lagern von einem Gasgrill, von Gasflaschen sowie von gefährlichen, explosiven und brennbaren Stoffen.“

Saftige Geldstrafen

Besonders in Städten, in denen die Parkplätze rar sind, wird die Nutzung von Garagen sogar vom Ordnungsamt kontrolliert. Das soll verhindern, dass eine Zweckentfremdung von Garagen die Parkplatz-Situationen zusätzlich belastet. Wer bei zweckentfremdender Nutzung erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen. Wer eine Garage gemietet hat, dem droht eine Kündigung der Miete.