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So können Sie Gartenarbeit von der Steuer absetzen - und bekommen ordentlich Geld zurück

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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15.2.2022, 08:19 Uhr
Gartenarbeit kostet viel Zeit und Mühe - einen Teil der Kosten können Sie jedoch bei der Steuererklärung wieder reinholen.

© schulzie, Getty Images/iStockphoto Gartenarbeit kostet viel Zeit und Mühe - einen Teil der Kosten können Sie jedoch bei der Steuererklärung wieder reinholen.

Gartenarbeit kann viel Zeit kosten. Gießen, düngen und dann noch den Rasen mähen oder die Hecke schneiden oder gleich ein neues Hochbeet bauen - so manch einer verbringt am Wochenende viele Stunden im Garten. Hinzu kommen noch die Kosten für Pflanzen und Material. Geld und Mühen lassen sich jedoch zum Teil von der Steuer absetzen. Wir verraten, wie das geht.

Gartenarbeit von der Steuer absetzen - das sind die Voraussetzungen

Der Garten muss zu einem Haus oder einer Wohnung gehören, in der Sie selbst wohnen. Auch Ferienhäuser, Schrebergärten oder Zweitwohnsitze in Europa werden laut Finanzministerium begünstigt, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Sind Sie nur Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses, so können Sie die Kosten nicht als Handwerksleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, sondern als Werbungskosten.

Unter haushaltsnahe Dienstleistungen fallen beispielsweise Tätigkeiten wie Rasenmähnen, die öfter stattfinden. Einmalige Arbeiten, zum Beispiel der Bau eines neuen Gartenhäuschens oder Reparaturen, zählen als Handwerksleistungen. Darunter fallen auch Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, einschließlich der Mehrwertsteuer, sowie die Kosten für Verbrauchsmittel wie beispielsweise Kraftstoff. Helfen Ihnen bei der Arbeit Freunde oder Nachbarn, die kein Gewerbe angemeldet haben, können Sie die Kosten dafür nicht bei der Steuer angeben, auch wenn Sie die Helfer für Ihre Arbeit bezahlen.

Wichtig: Die Gartenarbeiten dürfen nicht mit einem Neubau des Hauses zusammenfallen. Wer beispielsweise im Zuge eines Neubaus einen Wintergarten entstehen lässt, kann die Kosten dafür nicht steuerlich absetzen.

Diese Summe können Sie von der Steuer absetzen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet üblicherweise am 31. Juli des Folgejahres. Somit müssen Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 31. Juli 2022 einreichen. Für die Gartenarbeit können Sie pro Jahr bis zu 5200 Euro von der Steuer absetzen, die sich in haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen aufteilen.

Bei den Handwerksleistungen sind es maximal 1.200 Euro (20 Prozent von maximal 6.000 Euro), bei den haushaltsnahen Dienstleistungen 4.000 Euro (20 Prozent von maximal 20.000 Euro).

Gartenarbeit: Welche Kosten kann ich absetzen?

Von der Steuer können Sie grundsätzlich Fahrt- und Arbeitskosten absetzen, sowie Kosten für den Einsatz von Maschinen, für Verbrauchsmittel (wie zum Beispiel Reinigungsmittel) und Entsorgungskosten als Nebenleistung (zum Beispiel bei Gartenabfällen). Materialkosten wie gekaufte Pflanzen sowie die Kosten für Entsorgung (wenn diese im Vordergrund stehen) und Gutachtertätigkeiten sind nicht steuermindernd.

Rechnungen müssen Sie mindestens zwei Jahre aufbewahren, da Finanzämter die Summen oft nur mit einem Beleg anerkennen. Größere Summen sollten Sie immer per Banküberweisung begleichen, so lässt sich der Geldfluss dokumentieren. Bei Summen bis zu 100 Euro reicht normalerweise eine Quittung aus.

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