Marksteine als Zeugen zweier Hohenzollernreiche

18.7.2020, 16:00 Uhr
Marksteine als Zeugen zweier Hohenzollernreiche

© Foto: Jürgen C. Nickel

Die private Initiative, federführend ist der Zirndorfer Hobby-Historiker Jürgen C. Nickel (wir berichteten), hat sich zum Ziel gesetzt, die historische Grenzlinien im mittleren Franken aufzuspüren und zu registrieren. Die alte Grenze der Hohenzollern markiert die Herrschaftsbereiche von Brandenburg-Culmbach und Brandenburg-Onolzbach. Sie umfasst eine Länge von zirka 140 Kilometern, erstreckt sich heute über vier Landkreise und zwei kreisfreie Städte, darunter Stadt und Landkreis Fürth. Teile beginnen in Vach und verlaufen über Herzogenaurach bis zur damaligen Ritterschaft Wilhermsdorf. Die verschlungene Strecke erreicht Oberdachstetten und Windelsbach (beide Landkreis Ansbach) und endet bei Bad Windsheim. Sie führt entlang von Flüssen, verläuft quer durch Waldgebiete und über die Flur.

156 Marksteine wurden bis heute registriert. Es wird allerdings geschätzt, dass 65 Prozent der jahrhundertealten Steine verloren gegangen sind. Sie wurden beispielsweise bei Bauarbeiten zerstört oder als Material anderswo verbaut. Die heute noch existierenden Steine stammen aus dem 18. Jahrhundert.

Das Projekt Historische Grenze zeigt dazu den geschichtlichen Hintergrund auf: Die Hohenzollern regierten seit dem Jahre 1190 über einen beträchtlichen Bereich von Franken. Nach dem Tod des Burggrafen Albrecht Achilles (1414-1486), der auch in Cadolzburg residierte, wurde die Burggrafschaft Nürnberg in die Markgrafentümer Brandenburg, Ansbach und Bayreuth aufgeteilt. Auf diese Weise entstand die Grenze, doch erst im Jahr 1753 setzte man die Marksteine.

Sie tragen auf der Ansbacher Seite ein "BO" für Brandenburg-Onolzbach und auf der gegenüberliegenden Seite ein "BC" für Brandenburg-Culmbach. Auf der Schmalseite ist ein hochherrschaftliches Hohenzollernwappen und darunter die Steinnummer eingeschlagen.

Wo ist der Gerichtsbezirk?

Auf der gegenüberliegenden Schmalseite steht ein "HO" für hochfraischliche Obrigkeit. Das klärt die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtsbezirks. Dieses Fraischzeichen zeigt, welches Gericht Todesstrafen oder Verstümmelungen verhängen konnte – also die sogenannte Blutgerichtsbarkeit.

Alle diese einmaligen Marksteine der Hohenzollern stehen nun unter Denkmalschutz. Sie sind unter der Listennummer D-5-73-123-4 im Denkmalatlas zu finden. Damit ist die Linie als Ganzes eingetragen. Wer Kenntnis von einem Stein hat, kann sich beim Projekt Historische Grenze melden. Oftmals sind die Markierungen in Wald und Flur zu finden, wo sie weitgehend unbeachtet sind.

Bevor sie unter Denkmalschutz gestellt wurden, bestand die Möglichkeit, sie ungestraft zu entfernen. Durch den Denkmalschutzstatus kann dies nun verfolgt werden. Wichtig war Projektleiter Nickel auch, dass nicht nur einzelne Steine geschützt sind, sondern der gesamte Grenzverlauf.

Mehr Informationen per Mail an projekt@historische-grenze.de oder unter http://bo-bc-1753.historische-grenze.de

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