Messwerte machen Hoffnung

Saubere Luft: Klage gegen Stadt Fürth zurückgezogen

9.3.2022, 20:00 Uhr
Saubere Luft: Klage gegen Stadt Fürth zurückgezogen

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Verfahren eingestellt: Weil die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) deutlich geringer als angenommen ist, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihren Rechtsstreit in Sachen Fürther Luftqualität vor kurzem für erledigt erklärt. Das entsprechende Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist beendet.

Auch die Erstellung eines sogenannten Luftreinhalteplans sei demnach aktuell nicht erforderlich, erklärte Umweltamtsleiter Jürgen Tölk in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses, "weil die Richtwerte sowohl bei Stickstoffdioxid als auch beim Feinstaub erfreulicherweise nicht überschritten werden".

Rückblende: Im Oktober 2019 hatte die DUH wegen der Überschreitung der Grenzwerte in Fürth Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben. Es war nur eine von zahlreichen Klagen in ganz Deutschland, mit denen die Organisation versuchte, die Bundesländer dazu zu bringen, rasch für die Einhaltung des EU-Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) – er liegt bei einem Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft – zu sorgen.

Mit der Klage "für saubere Luft in Fürth" wollte man die Regierung von Mittelfranken dazu bringen, den Luftreinhalteplan für den Großraum Nürnberg/Erlangen/Fürth zügig so zu überarbeiten, dass er auch fürs Fürther Stadtgebiet Maßnahmen vorgibt, mit denen sich die Luft verbessert. Ausgangspunkt waren Berechnungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU): Sie hatten im Mai 2018 zunächst zu hohe NO2-Werte in der Erlanger Straße sowie der Schwabacher Straße ergeben – allerdings waren offenbar veraltete Verkehrsdaten und eine ungenaue Datengrundlage verwendet worden.

Endlich gab es Messungen

Wenig später korrigierte das LfU das Ergebnis: Der neu berechnete Jahresmittelwert in der Schwabacher Straße lag bei 37 Mikrogramm (zuvor: 46) und damit unter dem Grenzwert, in der Erlanger Straße bei 48 Mikrogramm (zuvor: 67). Diese Werte wurden die Grundlage der Klage.

Um Klarheit zu haben, führte das Landesamt im Jahr 2020 in den genannten Straßenzügen Messungen durch. Das Ergebnis: Die Grenzwerte wurden laut Umweltamt eingehalten oder sogar weit unterschritten.

"Nach Einschätzung des Umweltbundesamts spielte der Corona-Effekt für die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes eine untergeordnete Rolle", heißt es in den Unterlagen für den Ausschuss. Durch den Lockdown sei der Verkehr zwar deutlich reduziert gewesen, jedoch nicht zum Erliegen gekommen. Für den Lieferverkehr müsse sogar von einem zeitweise erhöhten Aufkommen ausgegangen werden. Es sei zu erwarten, dass sich das Arbeiten im Homeoffice verfestigen werde und mögliche Effekte der Pandemie auf die Luftgüte sich somit nicht aufs Jahr 2020 beschränkten.

Beklagte war nun die Stadt Fürth

Wegen einer Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes im Mai 2021 war zuletzt nicht mehr der Freistaat die Beklagte in den Verfahren, sondern die Stadt Fürth. Angesichts der gemessenen Werte zog die DUH wenige Monate später ihre Klage zurück. Vor einigen Wochen wurde dieses Verfahren nun auch offiziell vom Verwaltungsgerichtshof eingestellt. Für 2021 liegen dem Rathaus noch keine Resultate bezüglich der Luftqualität an den beiden Hauptverkehrsadern vor.

Die Stadt Fürth wünscht sich seit langem eine feste NO2-Messstation. Das LfU argumentierte indes bislang immer, dass sich die Werte der Nürnberger Station an der Von-der-Tann-Straße auf ähnliche – also vielbefahrene, dicht bebaute – Straßen übertragen lassen.

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