Es geht um den Anwohnerschutz

Lärmstreit in der Gustavstraße: Fürth legt Beschwerde gegen Gerichtsurteil ein

Claudia Ziob

Lokalredaktion Fürth

E-Mail zur Autorenseite

3.3.2023, 05:50 Uhr
Mühsam hat die Stadt 2018 den Bebauungsplan für das Viertel um die Gustavstraße geändert. Vor Gericht kassierte sie im Dezember überraschend eine Niederlage.

Mühsam hat die Stadt 2018 den Bebauungsplan für das Viertel um die Gustavstraße geändert. Vor Gericht kassierte sie im Dezember überraschend eine Niederlage.

Die Fürther Stadtspitze wurde vom Urteil vom 12. Dezember 2022 kalt erwischt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München erklärte die mühsam erarbeitete Änderung des sogenannten "Bebauungsplans 001" für die Fürther Altstadt für unwirksam.

Mit dem 2018 beschlossenen Bebauungsplan hatte die Stadt Fürth den seit 1988 bestehenden besonders hohen Anwohnerschutz im Viertel rund um die Gustavstraße aufs gesetzliche Normalmaß zurückgefahren, um sich wieder etwas mehr Freiheiten für die Gastronomie zu erkämpfen. Einzelne Kläger gingen dagegen vor.

Ist die Vorgabe unzulässig?

Schon in der mündlichen Verhandlung signalisierte der VGH, dass ein Passus in der neuen Version nicht zulässig sei: die Vorgabe, dass jeder, der ein neues Lokal eröffnen möchte, ein Lärmschutzgutachten erstellen lassen muss. Das sei gut gemeint, dürfe aber nicht im Bebauungsplan stehen, befand das Gericht.

Inzwischen liegt die Urteilsbegründung vor. Wie das Rathaus mitteilt, hat es, nach einem Beschluss des Stadtrats, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingereicht. Die Entscheidung des VGH wird damit vorerst nicht rechtskräftig.

Die Stadt müsse nun begründen, warum eine Revision zugelassen werden sollte, so Rechtsreferent Mathias Kreitinger auf FN-Nachfrage. Sie muss also erklären, warum es von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass sich ein Gericht noch einmal mit jenem Passus befasst, der ihr als formeller Fehler ausgelegt wurde.

1 Kommentar