4. Dezember 1969: Geschenk für den Autofahrer

4.12.2019, 07:00 Uhr
4. Dezember 1969: Geschenk für den Autofahrer

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In dieser Organisation haben sich bisher rund 130 Einzelhändler der Nürnberger Innenstadt zusammengeschlossen.

Auf vorerst vier am Rande der City gelegenen Parkplätzen kann der Autofahrer kostenlos seinen Wagen abstellen und ebenso unentgeltlich auf allen Bus- und Straßenbahnlinien der VAG in und durch die Innenstadt fahren. Der Einzelhandel rechnet mit etwa 12.000 bis 15.000 DM, die er durch diese Neuregelung an den noch folgenden drei langen Samstagen zu tragen hat.

Für Kunden noch attraktiver

In einer Pressekonferenz, an der Wirtschaftsreferent Dr. Wilhelm Doni, der Vorsitzende des Einzelhandelsverbandes Heinrich Reissinger, sein Hauptgeschäftsführer Friedrich Gräf sowie ein Vertreter der Kaufhof AG teilnahmen, wurde versichert, daß Handel und Stadt keine Anstrengungen unterlassen wollten, um die City für die Kunden noch attraktiver zu machen. „Das Einkaufszentrum soll und darf nicht die einzige Alternative sein!“ unterstrich Dr. Doni mit Nachdruck. Nicht zuletzt hänge der Rang einer Großstadt wie Nürnberg von der Bedeutung seiner Innenstadt ab.

In enger Zusammenarbeit mit dem Einzelhandelsverband hat man sich Schritte überlegt, wie mit einem breitgefächerten Angebot der Kunde noch mehr zufriedengestellt werden könnte. Bisher war nur der Kraftfahrer mit Flugblättern einmal über die Parksituation in Nürnberg unterrichtet worden. Am vergangenen ersten langen Samstag wurde außerden erstmals das Park-and-ride-System groß propagiert. An allen großen Parkplätzen an der Peripherie weisen seither entsprechende Schilder auf die Möglichkeit hin, seinen Wagen abzustellen und günstig per Straßenbahn in die City zu gelangen.

Freifahrschein für jeden Autoinsassen

Jetzt aber wagt man bei allem Risiko, das der neue Plan birgt, einen weiterreichenden Vorstoß, um die Geschäfte in der Innenstadt vor allem für den auswärtigen Kunden noch attraktiver zu machen: erstmals am kommenden Samstag stehen vier Parkplätze kostenlos zur Verfügung. Jeder Autoinsasse erhält außerdem einen Freifahrschein, der in öffentlichen Verkehrsmitteln für die Hin- und Rückfahrt gilt.

Folgende Orte sind dazu ausersehen worden: Meistersingerhalle mit 470 Parkplätzen (und von dort aus mit der Straßenbahnlinie 6 über den Hauptbahnhof in die Innenstadt); Messehalle mit 250 Plätzen (Linien 15 und 21); an der Müllverbrennungsanlage mit 200 Plätzen (Linie 3) und schließlich an der Südkaserne mit nochmals 200 Plätzen (Linie 1).

Man will später untersuchen, ob noch weitere Parkplätze in dieses System einbezogen werden sollen. Es geht nicht darum, die Innenstadt von jedem Autoverkehr freizuhalten, sondern vielleicht nur die 200 oder 500 fernzuhalten, die den Verkehr zum Überquellen bringen würden.

„Blaue Zone“ für Nürnberg?

Am Ende noch ein Wort zu einer Entscheidung des Berliner Bundesverwaltungsgerichts – wir berichteten am vergangenen Samstag darüber – in einem Musterprozeß gegen die Stadt Krefeld. Dort hatten 90 Einzelhandelsgeschäfte eine gleiche Parkgemeinschaft gebildet, wie sie jetzt in Nürnberg aus der Taufe gehoben wurde. Im Urteil heißt es, auf öffentlichen Straßen und Plätzen dürfe die Stadt keine Parkgebühren erheben.

Dazu erklärte gestern Wirtschaftsreferent Dr. Wilhelm Doni auf die Frage, ob sich dieses Urteil auch auf Nürnberg auswirken werde: „Es ist noch unbekannt, ob das auch auf Nürnberg übertragbar ist. Vorerst handeln wir nach der alten Praxis.“ Es wird also beispielsweise auf der Insel Schütt weiter kassiert (zwei Stunden eine DM). Schließlich prüfe man aber bereits, ob nicht vielleicht eines Tages in Nürnberg die sogenannte „blaue Zone“ eingeführt werden könne.

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