Öffentlichkeit ist ausgeschlossen

14-Jähriger soll Gleichaltrigen in Franken erschossen haben: Prozess startet bald

10.4.2024, 11:43 Uhr
Kerzen und Blumen sind vor einem Seiteneingang des Schulzentrums in Lohr am Main abgelegt. 

© Pia Bayer, dpa Kerzen und Blumen sind vor einem Seiteneingang des Schulzentrums in Lohr am Main abgelegt. 

Gut sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen im fränkischen Lohr am Main ist die Mordanklage gegen den mutmaßlichen Täter zugelassen worden. Der Prozess gegen den ebenfalls 14-Jährigen soll am 3. Mai vor dem Landgericht Würzburg beginnen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Zuvor hatte das "Main-Echo" berichtet. Die Öffentlichkeit ist in dem Verfahren vor der Jugendkammer ausgeschlossen. Dies ist laut Gesetz immer der Fall, wenn sich das Verfahren ausschließlich gegen einen Jugendlichen richtet.

Nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft hat der Verdächtige aus reiner Mordlust gehandelt - nach dem Vorbild des amerikanischen Serienmörders Jeffrey Dahmer. "Er hat die Tat nur begangen, um jemanden zu töten", sagte ein Sprecher der Behörde zur Anklageerhebung.

Dahmer, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübte und über den es eine Netflix-Serie gibt, zerstückelte seine mindestens 17 männlichen Opfer zwischen 1978 und 1991 und aß Leichenteile.

Pistole eines Nachbarn verwendet

Der angeklagte Deutsche soll sein Opfer am 8. September 2023 auf einem Schulgelände der Kleinstadt Lohr im Landkreis Main-Spessart mit einem Kopfschuss von hinten getötet haben. Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole, gehörte legal einem Nachbarn des Angeklagten. Wie der Schüler an die Pistole kam, ist öffentlich nicht bekannt.

Ein 15-Jähriger hatte die Polizei am Tattag, einem Freitag in den Sommerferien, auf die Geschehnisse aufmerksam gemacht. Wenig später entdeckten Beamte den toten 14-Jährigen. Er war italienischer Staatsbürger und wohnte seit Jahren in Lohr.

Für das Verfahren hat das Gericht bis zum 9. August 17 Verhandlungstage terminiert. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber laut Gericht unter engen Voraussetzungen möglich.


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