Schnaittacher Doppelmord: Stephanie P. erneut vor Gericht

2.7.2020, 15:58 Uhr
Stephanie P. sitzt ab 13. Juli wegen ihrer Rolle im Schnaittacher Doppelmord erneut vor Gericht.

© Ralf Rödel Stephanie P. sitzt ab 13. Juli wegen ihrer Rolle im Schnaittacher Doppelmord erneut vor Gericht.

Lebenslange Freiheitsstrafe – so lautete das Urteil der 5. Strafkammer für Stephanie und Ingo P. im April 2019. Ab Montag, 13. Juli, 9 Uhr beschäftigt der Schnaittacher Doppelmord das Landgericht Nürnberg-Fürth wieder. Aus Sicht des Bundesgerichtshof (BGH) liegt ein Rechtsfehler im Sinn eines Wertungsfehlers vor, der Fall wurde zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, zuständig sind nun die Richter der 19. Strafkammer. Es wird ausschließlich um die Rolle gehen, die Stephanie P. damals gespielt hat.

Eltern erschlagen und eingemauert

"Anstiftung zum zweifachen Mord" war die Überschrift des Schuldspruchs vor mehr als einem Jahr gegen die damals 23 Jahre alte Stephanie P.; Ingo P. wurde wegen zweifachen Mordes verurteilt, in seinem Fall wurde das Urteil rechtskräftig. Der damals 26-Jährige hatte seine Eltern im Dezember 2017 mit einem Hammer erschlagen und deren Körper im Anbau der eigenen Garage in Schnaittach eingemauert. Stephanie P. hatte dazu angestiftet, so die Überzeugung der 5. Strafkammer. Und dieser Schuldspruch hat Bestand – die zentrale Frage ist nur, ob es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe bleibt, oder ob die Freiheitsstrafe zeitlich begrenzt wird.

Für Stephanie P. geht es um viel, wie ihr Strafverteidiger Alexander Seifert vorrechnet: Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet, dass die Strafe frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. In Bayern, der Strafvollzug ist Ländersache, bedeutet dies im Durchschnitt 22 Jahre. Angenommen, Stephanie P. erhält nun eine zeitige Freiheitsstrafe von beispielsweise 13 oder 14 Jahren, käme sie deutlich früher aus dem Gefängnis.

Stephanie P. hatte bereits in ersten Polizeivernehmungen ihre Unschuld beteuert – und ein Mordkomplott zurückgewiesen. Sie beschrieb Ingo P. als eiskalten Mörder, der auch sie bedroht habe. Gegen diese Version sprach jedoch, dass eine Überwachungskamera – Ingo P.s Eltern hatten sie zum Schutz vor Einbrechern am Haus installiert – aufgezeichnet hatte, wie einträchtig das Paar agierte, als es die Leichen einbetonierte. Doch Stephanie P. hatte den Ermittlern auch erzählt, wo sie die Leichen finden würden. Und ihre Hilfe zur Aufklärung des Verbrechens sei nicht ausreichend gewürdigt worden, so der BGH.


War Stephanie P. Urheberin des Mordplans?


Als Sitzungstage wurden der 13., 14., 22. und 27. Juli bestimmt. Die Sitzungen beginnen jeweils um 9 Uhr, verhandelt wird im neuen Strafjustizzentrum in der Fürther Straße 114, im Saal E.006.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit gilt auch in diesen Corona-geplagten Zeiten, interessierte Zuschauer können diesen Prozess verfolgen, sollten jedoch ein Zeitfenster von 15 bis 30 Minuten für die Einlasskontrollen einkalkulieren. Jedoch ist, um den Mindestabstand einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Auch im Saal wurde für die Zeit der gesamten Hauptverhandlung von dem Vorsitzenden Richter Markus Bader Maskenpflicht angeordnet.

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