Ehepaar leint Hund auf Balkon an und fährt in Urlaub

24.8.2016, 14:37 Uhr

Am Dienstagabend beschwerten sich Nachbarn bei der Neustädter Polizei über den ständig bellenden Hund. Als eine Streife vorbeischaute, stieß sie auf das Tier, das mit einer etwa drei Meter langen Leine am Balkon befestigt war. Zwar hatte der Hund ausreichend Futter und Wasser, war jedoch der prallen Sonne ausgeliefert. "Auch weil die nächsten Tage sehr sonnig und heiß werden sollen, griffen wir ein", sagt ein Polizeisprecher auf Nachfrage.

Nach Polizeiangaben fuhren die Besitzer "vor wenigen Tagen" in den Urlaub, wann genau lässt sich derzeit noch nicht sagen. Fest steht: Die Besitzer des Tieres sind nach wie vor noch nicht zurück. Mittlerweile ist der Hund bei Familienangehörigen, sie sollten sich ursprünglich auch um ihn kümmern.

Laut der Allgemeinen Tierschutz Hundeverordnung (TIERSCHHUV) ist es grundsätzlich erlaubt, Hunde über einen längeren Zeitraum an der Leine zu halten. Allerdings müssen dafür bestimmte Faktoren erfüllt sein. Zum einen hätte der Hund eine Schutzhütte haben müssen, außerdem müsste die Leine mindestens sechs Meter lang sein.

Weil all diese Voraussetzungen nicht gegeben waren, wird nun ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geprüft. Ob ein Ermittlungsverfahren auf das Ehepaar zukommt ist derzeit noch nicht klar.


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