Manöver von US-Streitkräften über der Region

8.9.2014, 21:30 Uhr

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.

Schadensregulierungsstelle ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit ihrem Regionalbüro Süd in 90408 Nürnberg, Krelingstraße 50 (Telefon 0911/376-0 oder Fax 376-2449).

Beschwerden bezüglich. Flugbetrieb/Lärm nehmen Helga Moserin der Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle in Ansbach/Katterbach (Telefon 0152/ 091 14 369) oder das Luftwaffenamt Köln Tel.: 0800 - 862 07 30 (gebührenfrei) Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Fax: 02203 - 908 27 76. Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org entgegen.

Beschwerden über die festgelegten Landepunkte und Manöverschäden sind an den Manöverbeauftragten der US-Army (Telefon 09802/832634 oder 01577 - 19 18 155) zu richten.

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