Neue Satzung beschlossen

25.10.2018, 16:14 Uhr
Neue Satzung beschlossen

© VHS

Da die letzte Beiratssitzung nicht beschlussfähig war (nn-onlinwe berichtete), hatte der neue Termin anberaumt werden müssen. Bei dem trug Evelyn Volk, Geschäftsführerin und Hauptamtliche Pädagogische Mitarbeiterin der Volkshochschule im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, den Sachverhalt noch mal vor. Da man mit allen Beteiligten seit März 2018 in dieser Sache im Dialog war, gab es keine Anmerkungen oder Fragen mehr und war die Sitzung mit der Beschlussfassung nach einer knappen Viertelstunde beendet.

Wesentlicher Punkt der neuen Satzung ist, dass die vier Volkshochschulen nun die "Volkshochschule Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim" als öffentlich-rechtliche Einrichtung des Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim bilden. Der hatte Ende November 1973 mit Beschluss des Kreistages die Trägerschaft der Volksbildungswerke (ab 1979 "Volkshochschulen") Bad Windsheim, Neustadt a.d.Aisch, Uffenheim und der Volkshochschule Scheinfeld übernommen.

Sitz der Volkshochschule Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist in Neustadt. "Um ein flächendeckendes Angebot für alle Bürger zu gewährleisten", hat die Volkshochschule laut Satzung Außenstellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises. In ihr ist fortgeschrieben, dass die Volkshochschule "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts" dient, "selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt".

Unverändert bleiben auch Zweck und Aufgabe der Volkshochschule als "Einrichtung der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung". Erwachsenen und Heranwachsenden diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um sich unter den gegenwärtigen und für die Zukunft zu erwartenden Lebensbedingungen in allen Bereichen einer freiheitlichen rechtsstaatlich geordneten Gesellschaft zurechtzufinden, ist ihre Aufgabe. "Zu diesem Zwecke bietet sie Hilfen für das Lernen, für die Orientierung und Urteilsbildung und für die Eigenständigkeit. Sie ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig. In ihrer Programmgestaltung und in der Auswahl der Kursleiter ist sie frei", so der von den Beiräten beschlossene Satzungstext.

Die fast 20 Jahre alte Satzung sollte an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, "um die Volkshochschulen für die zukünftigen Herausforderungen besser aufzustellen", hatte Geschäftsleiterin Evelyn Volk es begründet, sie neu aufzustellen. Damit sollten sich "mehr Möglichkeiten in der Arbeitsaufteilung und Zusammenarbeit sowie mehr Spielraum für zukünftige Entwicklungen" eröffnen. Dass bisherige VHS-Standorte "abgehängt" werden könnten, räumte sie in der ersten Beiratssitzung gehegte Bedenken aus.

Keine Kommentare