Schutzgebiet in Uehlfeld: Landrat Weiß will Scharf treffen

2.9.2016, 15:06 Uhr
Schutzgebiet in Uehlfeld: Landrat Weiß will Scharf treffen

© Harald Munzinger

Mitte Oktober wird er sich im Bayerischen Umweltministerium mit Umweltministerin Ulrike Scharf treffen, um die letzte Chance wahrzunehmen, den Selbsteintritt durch die mittelfränkische Regierung zu verhindern. Landrat Helmut Weiß: "Ich möchte nichts unversucht lassen, bevor ich mich mit dem letzten Mittel zur Wehr setzen werde, das mir der Rechtsstaat bietet. Sollte das Gespräch nicht den erhofften Erfolg bringen, trage ich mich mit dem Gedanken, weiterhin den Weisungen der Aufsichtsbehörden nicht nachzukommen und damit eventuell den Selbsteintritt auszulösen."

Was Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt zum Uehlfelder Wasserschutzgebiet sagt lesen Sie hier.

Nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) kann die Bayerische Umweltministerin gegenüber der Aussichtsbehörde (Regierung von Mittelfranken) den Selbsteintritt erklären, wenn die Ministerin ein sofortiges Handeln aus wichtigen Gründen des öffentlichen Wohls für erforderlich hält. In diesem Fall würde der Leiter der Aufsichtsbehörde, Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer anstelle des Landratsamtes Neustadt/Aisch-Bad Windsheim handeln und mittels Erlass einer Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet ausweisen.

Am Gespräch in München, das mit Unterstützung der beiden Stimmkreisabgeordneten MdL Hans Herold und MdL Walter Nussel zustande gekommen ist, werden neben Landrat Weiß auch MdL Herold und Erster Bürgermeister Werner Stöcker teilnehmen.

In seiner Funktion des Behördenleiters des staatlichen Landratsamtes stellt Weiß die Schutzfähigkeit des beantragten Wasserschutzgebietes der FWF in Uehlfeld weiterhin in Frage. Dies hatte Landrat Weiß zuletzt Ende Juli im Rahmen einer Beschwerde gegenüber dem Bayerischen Umweltministeriums zum Ausdruck gebracht.

In den letzten Tagen hat Landrat Weiß eine ablehnende Nachricht aus München erhalten. In dem Schreiben des zuständigen Abteilungsleiters im Bayerischen Umweltministerium wurden die von Landrat Weiß vorgebrachten zahlreichen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des geplanten Wasserschutzgebietes nicht geteilt. Der Landrat vertritt die Meinung, dass gerade im Hinblick auf die Einschränkungen und die damit verbundenen finanziellen Nachteile die dem Markt Uehlfeld und letzten Endes der Bevölkerung drohen, die Auswirkungen der Rechtsverordnung für die Bürgerinnen und Bürger in keinem Verhältnis zur beabsichtigten Ausweisung stehen.

In seinen Feststellungen sieht sich Landrat Weiß darin bestätigt, dass beim Vergleich mit dem Wasserschutzgebietsverfahren "Wasserschutzgebiet Höchstadt Nord“ das "Wasserschutzgebiet Uehlfeld“ von den jeweiligen amtlichen Sachverständigen komplett andere und damit unterschiedliche fachliche Maßstäbe an die Bemessungskriterien gestellt wurden, obwohl die beiden Wasserschutzgebiete räumlich fast angrenzen und durch die gemeinsame Lage im Aischgrund die geologischen Verhältnisse vergleichbar sein dürften.

Uehlfelder Wasserschutzgebiete: Verfahren im Ministerium anhängig

Das jetzt beim Bayerischen Umweltministerium anhängige Verfahren ist in Bewegung gekommen, nachdem die Regierung von Mittelfranken das staatliche Landratsamt angewiesen hatte, die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes durch Erlass einer Rechtsverordnung neu auszuweisen. Landrat Weiß hatte daraufhin versucht, die Rechtsauffassung der Regierung von Mittelfranken im Rahmen seines beamtenrechtlichen Remonstrationsrechts zu widerlegen. Die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Weisungen wurden jedoch von der Regierung von Mittelfranken zurückgewiesen.

Trotz aller Diskussionen über die Schutzfähigkeit des Uehlfelder Wasserschutzgebietes und dessen Auswirkungen auf die Bevölkerung ist sich Landrat Weiß aber auch bewusst, dass bei zunehmenden Trockenperioden die regionale Wasserversorgung mehr und mehr an ihre Grenzen stoßen wird und alle Beteiligte langfristig nicht umhinkommen werden, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dabei wird die Sicherung der vorhandenen Brunnenfassungen eine elementare Rolle spielen, nachdem deren Ausbau nicht unbegrenzt fortgeführt werden kann.

Trinkwasserversorgung in Uehlfeld auch aus Brunnen

Landrat Weiß: "Ob und wie weit dies ohne weitere Einschränkungen für die Bevölkerung möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Dabei wird es immer wieder Schwankungen geben, welchen Anteil die jeweilige Region an der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung einzubringen hat. Die Bürgerinnen und Bürger in Uehlfeld dürfen dabei nicht ganz vergessen, dass die Trinkwasserversorgung für die Marktgemeinde unter anderem auch durch die FWF mit Trinkwasser aus den betroffenen Brunnen erfolgt.“

Aktuell hat sich Landrat Weiß an die Zweckverbandsvorsitzende der FWF, Landrätin Tamara Bischof, gewandt und ihr mitgeteilt, dass er sich im Falle des Selbsteintritts durch das Bayerische Umweltministerium mit dem Gedanken trage, das Amt des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden niederzulegen. Landrat Weiß: "Im Vorfeld eines möglichen Selbsteintritts sehe ich mich immer stärker einem Gewissenskonflikt ausgesetzt, der sich durch meine herausgestellte Funktion als stellvertretender Verbandsvorsitzender der FWF und als Behördenleiter des staatlichen Landratsamtes ergibt.“

Weiß sieht diesen möglichen Schritt als Schlussfolgerung aus seiner bisher gewonnenen persönlichen Bewertung. „Ohne diesen Schritt könnte die für dieses Amt notwendige offene und übereinstimmende Zusammenarbeit mit der Verbandsvorsitzenden und den Verbandsräten dauerhaft Schaden nehmen. Außerdem wäre diese Situation der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln“, erklärte Landrat Helmut Weiß.

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