Vogelgrippe bei Neustadt: Landkreis gibt Entwarnung

17.2.2017, 20:24 Uhr
Entwarnung im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim: Die akute Ansteckungsgefahr für Geflügel mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 ist vorüber.

© Foto: dpa Entwarnung im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim: Die akute Ansteckungsgefahr für Geflügel mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 ist vorüber.

Das Veterinäramt hatte circa 130 Geflügelbestände in den beobachteten Gebieten überprüft. Dabei seien keine weiteren Infektionen mit dem Krankheitserreger der Vogelgrippe festgestellt worden, teilte das Landratsamt am Freitag mit.

Nachdem das hochansteckende Virus Anfang Januar in einem kleinen Geflügelbetrieb nördlich von Burgbernheim nachgewiesen worden war, hatte das Landratsamt die Schutzmaßnahmen verhängt. Innerhalb des eingerichteten Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets um den betroffenen Bestand herum galt unter anderem ein Ausfuhrverbot für Futtermittel. Außerdem durfte Geflügel weder aus noch in den Bestand gebracht werden.

Nicht aufgehoben ist dagegen das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten sowie die allgemeine Stallpflicht für Geflügel. Diese Regelungen gelten weiterhin bis zum 20. Mai für das gesamte Kreisgebiet.

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