Auernheim: „Ding ist nicht genehmigungsfähig“

28.9.2016, 06:06 Uhr
Auernheim: „Ding ist nicht genehmigungsfähig“

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Nach einem Bericht unserer Zeitung, wonach der LBV massiv gegen die Windenergie und das Auernheimer Projekt Front mache, meldete sich Dr. Andreas von Lindeiner, der beim LBV für dieses Thema zuständig ist. Er wehrte sich in einem Pressegespräch dagegen, dass die vom LBV erhobenen Daten zweifelhaft oder falsch seien. Die Vogel-Experten, die diese erhoben hätten, seien unzweifelhaft sachkundig.

Lindeiner sieht es einfach als unglücklich an, dass ausgerechnet die windhöffigsten Flächen am Rand des Jura liegen, wo auch viele seltene Vogelarten und insbesondere Rotmilane leben. Zum Thema Windpark Auernheim meinte er: „Das Ding ist nicht genehmigungsfähig.“ Er begründet dies mit eben den vom LBV erhobenen Daten, wonach dort der Rotmilan gehäuft vorkomme und der Bereich aus Sicht des LBV unzweifelhaft ein „Dichtezentrum“ sei.

Dieser Begriff „Dichtezentrum“ ist seit Kurzem eine Art „Killerkriterium“, wenn es um die Genehmigung von Windanlagen geht. Wenn eine geschützte Art in einem solchen Projektbereich gehäuft vorkommt, scheidet eine Genehmigung aus. Diese Regelung ist erst seit diesem Jahr in Kraft bzw. von Gerichten so entschieden worden.

Die Entscheidung, ob der Windpark genehmigt werde oder nicht, träfen darüber hinaus laut dem Vogelschutzexperten die Naturschutzbehörden und nicht der LBV. Dabei äußerte sich Dr. Lindeiner zur Sache unmissverständlich. „Hier gibt es keinen Kompromiss.“ Es sei zwar bedauerlich, dass es einen Konflikt gebe und es sei ja gut, wenn ein Ort solch ein Bürgerprojekt wolle. Wenn die Grundlagen dafür nicht gegeben seien, gehe es aber halt nicht. Es gebe klare Spielregeln, die einzuhalten seien und es sei dort oben ein ornithologisch sensibler Raum.

Auernheim: „Ding ist nicht genehmigungsfähig“

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Die für den Windpark angedachte Fläche bei Auernheim und auch der jüngst für Döckingen angedachte Windpark seien aus Sicht des LBV nicht geeignet. Dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) des beauftragten Gutachters zu einem anderen Ergebnis kommt, interessiert Lindeiner dabei nicht. Die Naturschutzbehörden und der LBV haben laut dem Experten eine andere Auffassung. Demnach seien auch die von Göppel vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen keine Alternative.

Die Interpretation der ganzen Sache wird wohl das Landesamt für Umwelt vornehmen, quasi als letzte Instanz. Dabei geht es um die generelle Einschätzung, ob der Windpark genehmigungsfähig ist oder nicht. Allerdings gibt es dabei offensichtlich doch noch unterschiedliche Auffassungen. Dies betreffe aber laut Lindeiner nicht die Datenlage, sondern nur die Interpretation.

Auf die Frage, ob der mögliche Tod eines Rotmilans wichtiger sei als die gesamte Energiewende, meint Dr. Andreas von Lindeiner, dass dies vom Gesetzgeber so festgelegt worden sei. Es sei demnach nicht der LBV, der die Windenergie in Bayern zum Erliegen bringe, sondern die politischen Vorgaben. Josef Göppel solle sich deshalb an die Staatsregierung wenden.

Der Kommentar:

In einer Aussage mag der LBV recht haben: Die gesetzlichen Vorgaben werden vom Gesetzgeber festgelegt. Der Gesetzgeber – das waren im Fall des Konfliktes zwischen Rotmilanen und Windrädern die deutschen Umweltminister, die in Kloster Banz das sogenannte „Neue Helgoländer Papier“ in Sachen Windkraft in die neue Gesetzgebung integriert haben. In diesem Papier sind unter anderem Abstandsflächen zum Vogelschutz enthalten.

Politik im Kämmerlein

Und genau hier wird es problematisch. Das „Neue Helgoländer Papier“ wurde von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet, die naturgemäß extrem nah mit den Landesbünden für Vogelschutz verbandelt ist. Es ist also nicht so, dass der LBV hier ganz weit weg und ohne Einfluss außen vor stünde. Hier wurde „Lobbyarbeit“ betrieben.

Nun mag Lobbyismus legitim sein. In unserem Land beschleicht einen aber zunehmend das Gefühl, dass Politik fast nur noch aus Lobbyarbeit bzw. dem Ausfluss daraus besteht. Vor allem werden die Entscheidungsprozesse von der Politik nicht transparent dargestellt. Welcher „Otto-Normalverbraucher“ hatte schon einmal etwas von diesem „Neuen Helgoländer Papier“ gehört oder auch von den „Dichtezentren“, die nun das Maß aller Dinge in Sachen Windkraft-Konflikt sind? Die Entscheidungen fallen unerklärt im stillen Kämmerlein von Kloster Banz oder anderen eingeflüsterten Politzirkeln.

Bürgernähe sieht vollkommen anders aus. Subsidiarität – also die Entscheidung auf der untersten möglichen Ebene zu fällen – sieht ebenfalls vollkommen anders aus.

Es könnte also durchaus passieren, dass die Bemühungen in Auernheim nach vielen Jahren zäher Arbeit ins Leere laufen. Unerklärt bliebe dabei, wie die genannte Fläche im Landesentwicklungsprogramm zur Vorrangfläche für Windkraft werden konnte. Das wäre ein Widerspruch – möglicherweise mit juristischen Folgen. Möglicherweise kauen genau daran derzeit hinter den Kulissen die Behördenvertreter.

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