Aus für Tempo-30-Zone im Treuchtlinger Westen

31.3.2012, 07:32 Uhr
Aus für Tempo-30-Zone im Treuchtlinger Westen

© Sieghard Hedwig

Der damalige Antrag der Anwohner bezog sich neben der Grüntäleinstraße im Weiteren auf die Hochgerichtstraße, Bgm.-Sommer-Straße, Waldstraße, Bergstraße, Patrichstraße, Rappenbergstraße, den Johann-Ott-Weg, die Gunzenhausener Straße sowie die Straßen „Am Lettenpark“ und „Am Hochgericht“. Eine Tempo-30-Zone diene der Verkehrssicherheit aller in der Zone, vorrangig der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie (Schul-)Kinder, Fußgänger und Radfahrer. Zudem werde der Lärmschutz der Wohnbevölkerung durch die dann recht niedertourige und gleichmäßige Fahrweise verbessert, so lautete einst die Begründung.

Zu dem Themenkreis hatte es bereits im Oktober 2011 eine Verkehrsschau mit der örtlichen Polizei gegeben. In der Stadtratssitzung im November 2011 wurde dann über die Richtlinien und die Möglichkeiten zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone informiert. In der anschließenden Diskussion zog das Gremium mehrere denkbare Varianten in Erwägung. Eine Entscheidung über die Einrichtung einer solchen Zone gab es aus verschiedenen Beweggründen jedoch zunächst nicht. Denn: Die Verwaltung sollte erst noch prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Grüntäleinstraße selbst als Vorfahrtsstraße zu belassen und die restlichen Straßenzüge links und rechts davon als eigenständige Tempo-30-Zonen einzurichten.

So wurde das Ganze zwischenzeitlich nun nochmals unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten unter die Lupe genommen. Das Fazit präsentierte Dieter Koop von der Stadtverwaltung in der jüngsten Sitzung: Demnach ist eine Vorfahrtsstraßenregelung innerhalb einer Tempo-30-Zone generell nicht zulässig. Es bestünde lediglich die Möglichkeit, die Grüntäleinstraße aus der Tempo-30-Zonen-Regelung herauszunehmen und die beiden Gebiete links und rechts neben der Grüntäleinstraße als Tempo-30-Zonen einzurichten. Hierfür wäre dann auch eine entsprechende Beschilderung nötig. Würde das gesamte zur Disposition stehende Gebiet zur Tempo-30-Zone, würde dann dort generell die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten.

Nur eine Alibi-Funktion?

In der Runde entstand darüber eine neuerliche Diskussion. CSU-Fraktions-Chef Dieter Kerth plädierte im Namen des konservativen Lagers dafür, den Ist-Zustand zu belassen, zumal es bislang keine nennenswerten Vorfälle gegeben habe, die eine Neuregelung rechtfertigten. Sein Fraktions-Kollege Wolfgang Herrmann stieß in dieselbe Kerbe. Für ihn hätte eine mögliche Neuregelung eher eine Art „Alibi-Funktion“. Denn: In den genannten Straßenzügen gebe es – auch zum Schutz der Schulkinder – durchweg Gehwege, und in der Hochgerichtstraße an der Grundschule sei der Verkehr ohnehin schon „gedämpft“. Außerdem seien es zumeist die Anwohner selbst, die dort sehr schnell führen.

SPD-Fraktionsvorsitzende Susanna Hartl sprach sich für die Einrichtung einer durchgängigen Tempo-30-Zone aus, da sich die besagten Straßenzüge allesamt im Einzugsbereich der Grundschule befänden. Utz Löffler (SPD) hingegen könnte sich vorstellen, die Grüntäleinstraße als Vorfahrtsstraße zu belassen und lediglich in den flankierenden Straßenzügen Tempo 30 einzuführen. Sein Fraktionskollege Wilfried Seuberth sowie Stadtrat und Schulkonrektor Christian Früh (FW) machten sich – wie Hartl – für Tempo 30 im gesamten diskutierten Areal stark, gerade auch mit Blick auf die Sicherheit der Schulkinder, von denen viele zu Fuß kämen.

Bürgermeister Baum nannte diese Diskussion ein „Dauerthema“. In seinen Augen bringe es wenig, die Grüntäleinstraße aus einer möglichen Tempo-30-Regelung herauszunehmen. Zum einen aus Gründen der schlussendlich angestrebten Verkehrssicherheit, zum anderen, weil die Anträge der Anwohner gerade aus der Grüntäleinstraße gekommen seien. Sein kurzes Kredo: „Wenn, dann alles.“ Dies war auch die Meinung von Prof. Dr. Joachim Grzega (SPD), der in einer Tempo-30-Regelung zudem eine Handhabe für die Polizei sieht, dann dort entsprechend kontrollieren zu können. Wolfgang Herrmann zog dies jedoch in Zweifel, da die Polizei gar nicht über die hierfür nötigen, personellen Ressourcen verfüge. Stefan Biber (CSU) setzte hinzu, dass sich am Ende nur wenige Autofahrer wirklich an Tempo 30 hielten.

Bei der Abstimmung hatten wegen einiger Absenzen bei SPD und FW diesmal die Konservativen die Oberhand. So fand der Beschlussvorschlag, nämlich die Tempo-30-Regelung im gesamten Bereich einzuführen, mit einem Stimmenverhältnis von 10:12 keine Mehrheit.

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