Autofahrer hielt Treuchtlinger Polizei auf Trab

12.10.2017, 11:23 Uhr

Aufgefallen war der 32-Jährige den Ordnungshütern, als diese ihn in der Ansbacher Straße anhielten und feststellten, dass der Mann ohne Fahrererlaubnis unterwegs war. Der Führerschein war ihm zuvor in Tschechien wegen Trunkenheit entzogen worden. Die Beamten untersagten dem Fahrer daraufhin die Weiterfahrt, sein Auto sollte er stehenlassen.

Daran hielt sich der 32-Jährige aber nicht. Wenig später, gegen 20.30 Uhr, war er nach Polizeiangaben mit demselben Wagen erneut auf der Staatsstraße 2230 unterwegs und wollte von Gunzenhausen kommend ein anderes Fahrzeug überholen. Auf Höhe des Wettelsheimer Kellers übersah er dabei das entgegenkommende Auto eines 36-jährigen Treuchtlingers und streifte es. An dem Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von etwa 10.000 Euro.

Ohne anzuhalten flüchtete der 32-Jährige anschließend von der Unfallstelle in Richtung Stadtmitte. Eine beherzte Zeugin verfolgte den Mann bis in die Hochgerichtstraße, sprach ihn an und verständigte die Polizei. Noch bevor die Streife eintraf, machte sich der Verkehrsrowdy jedoch erneut aus dem Staub und verschwand in einem Haus.

Letztlich machte es der Unfallflüchtige es der Polizei allerdings verblüffend leicht: Nach Ermittlungen und Befragungen fanden die Beamten den Gesuchten an seiner momentanen Wohnadresse und nahmen ihn vorläufig fest. Dass der Beschuldigte alles abstritt, half ihm bei den profunden Zeugenaussagen wenig. Mehrere Beobachter bestätigten, dass das 32-Jährige am Steuer gesessen war.

Den Wagen des Verkehrssünders stellte die Polizei sicher und dokumentierte seine Oberbekleidung. Nachdem der Mann keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Am Ende des Tages sammelte sich eine beachtliche Liste an Strafverfahren gegen den 32-Jährigen an: zweimaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Polizei weist in ihrem Bericht zudem darauf hin, dass der Mann nicht alkoholisiert war.


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