Franken-Schotter: Wohin mit Bauschutt und Asbest?

2.2.2018, 05:57 Uhr
Franken-Schotter: Wohin mit Bauschutt und Asbest?

© Patrick Shaw

Früher war alles besser. Das könnte man manchmal meinen, wenn am Stammtisch und im Stadtrat gleichermaßen über die komplizierte neue Welt geschimpft wird. Ein Musterbeispiel: die Hürden beim Deponieren von Erdaushub und Bauschutt. Früher, da habe man das Zeug einfach in den nächstbesten stillgelegten Steinbruch gekarrt. Davon gibt es genug in Altmühlfranken. „Bürgermeister-Deponien“ hießen diese wilden Entsorgungsplätze im Volksmund. Stein und Erde seien schließlich kein Giftmüll, so die Pragmatiker.

Heute muss oft jeder Kubikmeter aufwendig „beprobt“, also auf Schadstoffe überprüft werden. Aber auch in die andere Richtung haben Deponiebetreiber wie die Dietfurter Firma Franken-Schotter argumentativ zu kämpfen – etwa wenn Bürger und Kommunen zwar ihren Schutt loswerden wollen, aber bloß nicht vor der eigenen Haustür. Jüngs­tes Beispiel: das Nein des Pappenheimer Stadtrats zur Erweiterung der Dietfurter Asbest-Deponie.

„Es ist schon verrückt, was wir alles machen müssen“, hieß es, als es im September im Treuchtlinger Stadtrat kurz um die Zwischenlagerung von Erdaushub auf dem alten Schuttplatz westlich von Dietfurt ging. Das Material sollte dort auf seine Beprobung warten. Warum denn normale Erde untersucht werden müsse, wollten mehrere Ratsmitglieder kopfschüttelnd wissen.

Auch Rathauschef Werner Baum stimmte in die Kritik ein: „Das ärgert alle 27 Bürgermeister des Landkreises.“ Franken-Schotter als größter Deponiebetreiber der Region nehme „keine Fuhre an, die nicht beprobt ist“. Und die Bundesregierung wolle die Auflagen noch verschärfen. Er werde „den Städte- und Gemeindetag auf diesen Missstand hinweisen“, so Baum.

Strikte Regeln

Ein Missstand? Immerhin geht es um die Gesundheit der Bürger. Aber übertreiben kann man es natürlich schon. Auf eine solche Bewertung verzichtet Franken-Schotter-Geschäftsführer Tors­ten Zech deshalb bewusst. „Die Regeln haben wir nicht gemacht, aber wir halten jede einzelne ein“, betont er. Es gebe Kameraüberwachung, elektronische Dokumentation und Stichproben. Immer wieder würden Anlieferer abgewiesen. „Wir werden einen Teufel tun, gerade an unserem Hauptstandort etwas anzunehmen, das nicht den Regeln entspricht“, so Zech. Der Ruf des gesamten Unternehmens stünde auf dem Spiel.

Bauschutt ist in die niedrigste Klasse Null eingruppiert. Aber selbst für dessen Lagerung gibt es in der Deponieverordnung etliche Vorschriften: Abdichtung, Wasserableitung, Immissionsschutz, eine Sicherheitsleistung für die Nachsorge sowie Genehmi­gungen des Wasserwirtschaftsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde – bei höherklassigen Deponien auch der Regierung von Mittelfranken und des Landesamts für Umwelt.

„Das ist komplett reguliert, schon der Deponiebau wird fremdüberwacht“, erklärt Franken-Schotter-Mitarbeiter Sven Kersten. Die Beprobung erfolge durch unabhängige Institute – die Eigenbeprobung in Dietfurt durch das Büro R&H Umwelt aus Nürnberg. Der Deponiebetreiber habe darauf keinen Einfluss. Sogar reiner Mutterboden könne belastet sein, etwa durch natürliches Arsen.

Zwischenlager fehlt

Das Problem: „Die Haufen liegen dann erst einmal nahe der Baustelle herum, bis sie beprobt werden“, erläutert Torsten Zech. Denn der Landkreis habe kein befestigtes und überdachtes Zwischenlager. „Die gesamte Entsorgungskette war überhaupt nicht auf eine stärkere Beprobung vorbereitet“, so Zech. Seit der Gesetzgeber die Zügel angezogen hat, werden deshalb größere Erd- und Schuttmengen immer wieder auf freien Grundstücken, Sportplätzen oder bisweilen sogar dem Festplatz „zwischengeparkt“.

Das ist auch einer der Gründe für den Unmut im Treuchtlinger Stadtrat. „Wir brauchen den Schuttplatz in Dietfurt dringend als Fläche“, so Bürgermeister Baum im vergangenen Herbst. „Das sind ja keine Kampfstoffe, die dort gelagert werden.“ Das Allerwenigste sei belastet. „Manchmal wundern wir uns schon, dass von einigen Kommunen Bauschutt bei uns ankommt und von anderen gar nichts“, bestätigt auch Torsten Zech diese Entsorgungspraxis.

So lange bei der Beprobung nichts gefunden wird, geht es nach der Zwischenlagerung zügig auf die Deponie. Enthält eine Fuhre aber Schadstoffe, wird es für den Besitzer unter Umständen teuer. Dann kann es sein, dass der Aushub Wochen, ja Monate liegenbleibt. Für Kleinanlieferer wie den privaten Häuslebauer gibt es allerdings Ausnahmen und eine „Bagatellgrenze“ von 100 Kubikmetern. Darunter wird nur bei Verdacht beprobt.

Wo deponiert wird, ist eine Kostenfrage. So landen derzeit sogar Bauschutt und Erde aus Baden-Württemberg in Dietfurt. Wegen des Baus der neuen Bahnstrecke Stuttgart-Ulm samt Großbahnhof Stuttgart 21 fallen dort laut Zech „absurde Materialmengen“ an. Die Deponiekapazitäten im Umkreis seien nahezu erschöpft. „Der Entsorgungsdruck nimmt zu“, so Zech, und es sei dann bisweilen günstiger, den Aushub weiter zu transportieren.

Kein Platz mehr für Asbest

Franken-Schotter: Wohin mit Bauschutt und Asbest?

© dpa

Ein eigenes Kapazitätsproblem hat Franken-Schotter bei seiner Asbest-Deponie. Die gibt es seit 2006. Jeder Landkreis ist angehalten, eine solche Lagerstätte vorzuhalten. Die genehmigten 150.000 Kubikmeter im Dietfurter Steinbruch sind jedoch nahezu ausgereizt. „Letztes Jahr haben wir nur noch 2500 Tonnen angenommen, und auch das nur noch von Kleinanlieferern aus dem Landkreis“, so Zech.

Deshalb will Franken-Schotter seine Asbest-Deponie um nochmals 185.000 Kubikmeter vergrößern. Der Pappenheimer Stadtrat und der Wasserzweckverband links der Altmühl sprachen sich kürzlich aus Sorge um das Trinkwasser dagegen aus. Die Stellungnahme der Stadt ist jedoch nicht bindend – Genehmigungsbehörde ist die Regierung von Mittelfranken.

„Wir als Betreiber machen keine Gefährdungsbeurteilung“, betont Tors­ten Zech. „Ich würde nie sagen, dass das garantiert ungefährlich ist.“ Die Entsorgung von Asbest sei aber noch strikter geregelt und überwacht als die von gewöhnlichem Bauschutt. Es sei extrem unwahrscheinlich, dass Fasern von der Deponie in Luft oder Wasser geraten.

„Bei uns ist das Material auf jeden Fall besser aufgehoben als auf Dächern oder in Trinkwasserleitungen, wie sie vielerorts noch im Einsatz sind“, meint Zech. „Wir halten uns an alle Regeln, bauen die Deponie auf dem neusten Stand der Technik und sind im Gegensatz zu kleineren Entsorgern auch in vielen Jahren noch greifbar.“ Wenn die Erweiterung dennoch nicht genehmigt wird, müsse sich der Landkreis eben nach einer Alternative umsehen. „Das betrifft ja nicht nur uns, sondern alle, die ihren Abfall loswerden müssen“, so der Franken-Schotter-Chef.

Ein Grab für den Wunderbaustoff

Schon die Anlieferung des Asbestschutts bei Franken-Schotter wird streng kontrolliert. In riesigen Plastiksäcken, sogenannten Big Bags, landen die Platten auf der Deponie, wo sie schichtweise gestapelt und mit Gestein abgedeckt werden. Das muss binnen 24 Stunden geschehen. Ist die Kapazitätsgrenze erreicht, wird die Deponie mit Lehm abgedeckt und renaturiert. Ein eigenes System leitet Sickerwasser ab.

Damit Asbest im Pappenheimer Trinkwasser landet, muss Franken-Schotter-Chef Torsten Zech zufolge schon viel passieren. Zunächst müss­te sich eine Faser aus der Zementbindung lösen und den Plastiksack verlassen. Dann müsste sie mittels minimaler Mengen Sickerwasser durch etliche Absorptionsschichten dringen und in die rund 800 Meter entfernte Altmühl gelangen, in die das Wasser laut Auflage der Genehmigungsbehörde eingeleitet wird. In Pappenheim müsste das extrem verdünnte Deponiewasser dann noch den Weg per Uferfiltration in einen der Brunnen finden. Viele wahrscheinlicher ist da der Eintrag aus alten Asbestrohren oder von Dächern ins Grundwasser.

Asbest galt einst als Wunderbaustoff. Die Fasern des natürlich vorkommenden Minerals sind sehr fest, hitze- und säurebeständig. Seit den 1990er Jahren ist allerdings auch bekannt, dass Asbest Lungenkrankheiten und Krebs hervorrufen kann. Gefährlich ist das Einatmen der mikroskopisch kleinen Fasern. Auf der Deponie von Franken-Schotter darf deshalb nur zementgebundenes Asbest gelagert werden, wie es etwa in Eternit-Platten vorkommt.

Zum Thema: Abfall, Deponie und Beprobung

(Quelle: Landratsamt WUG)

Rechtliche Grundlage für Schutt- und Mülldeponien ist die Deponieverordnung. Sie enthält Kriterien für Standort (Hydrogeologie, wasserwirtschaftliches Gutachten), Natur- und Grundwasserschutz sowie die Sicherheit der Bürger. Je nach Untergrund und Deponieklasse sind unterschiedliche Entwässerungssysteme, Basis- und Oberflächenabdichtungen, Kontrollmechanismen und Betriebsabläufe vorgeschrieben.

Grundsätzlich sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz alle Stoffe, die man „loswerden“ möchte, Abfall – auch Erdaushub (mit Ausnahme von reinem Humus). Für gering belastetes Material sind die Deponieklassen 0, I und II vorgesehen, für gefährlichere Stoffe die Klassen III (Sonderabfall) und IV (Untertagedeponie). Asbest darf mittlerweile nur noch auf Deponien der Klasse I oder höher entsorgt werden. Früher war dies noch auf Bauschuttdeponien der Klasse 0 möglich.

Zur Beurteilung der Belastung fordert das Abfallrecht eine unabhängige Beprobung. Das macht oft eine Zwischenlagerung notwendig. Bei Bauprojekten wird das Material allerdings schon bei der Baugrunduntersuchung grob unter die Lupe genommen, sodass abschätzbar ist, welche Vorsichtsmaßnahmen die Zwischenlagerung erfordert. Landrats- und Wasserwirtschaftsamt können zudem Ausnahmen genehmigen, etwa für Aushub von unbelasteten Flächen (zum Beispiel in Neubaugebieten auf der „grünen Wiese“), oder eine befristete Zwischenlagerung zum Zweck der Beprobung genehmigungsfrei dulden. Das Landratsamt bemühe sich, „wo immer es fachlich vertretbar ist, eine solche Ausnahmegenehmigung anzuwenden“.

Ein zentrales Zwischenlager bräuchte dagegen dem Landratsamt zufolge „einen Standort mit enormer, geeigneter Fläche und eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“. Außerdem verursache es zusätzliche Fahrtstrecken und Kosten. Aktuell sei kein solches Zwischenlager geplant.

Sogenannte Bürgermeister-Deponien werden von der Kommune betrieben. Viele stammen aus Zeiten, als es noch keine Deponieverordnung gab. In Folge der Verschärfung des Deponierechts wurden etliche solche Schuttplätze geschlossen oder herabgestuft. Von einst 45 kommunalen Bauschuttdeponien im Landkreis sind heute 28 stillgelegt, zehn fungieren als reine Erddeponien. Nur sieben erfüllen den Standard der Deponieklasse 0. Alle kommunalen Deponien werden vom Landratsamt überwacht.

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