In Graben sind acht neue Bauplätze zu haben

17.6.2018, 17:04 Uhr
In Graben sind acht neue Bauplätze zu haben

© Grafik: Stadt Treuchtlingen

Mit der Erschließung entstehen am nordwestlichen Rand des Treuchtlinger Ortsteils Graben acht neue städtische Bauplätze mit Größen zwischen 600 und 860 Quadratmetern. „Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, werden die Arbeiten voraussichtlich im Oktober dieses Jahres abgeschlossen sein“, schreibt die Bauverwaltung in der entsprechenden Bekanntgabe.

Im Jahr 2005 hatte die Stadt Treuchtlingen die ersten sechs Bauplätze im „Mandlfeld“ erschlossen, sieben Jahre später einen weiteren Teilabschnitt mit zwölf Grundstücken. Nun sind die letzten acht Areale am Westrand fällig.

Vergeben werden die Flächen in der Reihenfolge der Bewerbungen bei der Liegenschaftsverwaltung. Diese sind ab Montag, 25. Juni, unter Telefon 09142/9600-42 oder -36 sowie per E-Mail an thomas.schaeff@treuchtlingen.de oder hans-peter.lang@treuchtlingen.de möglich. Die Mitarbeiter des Bauamts stehen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung. Alle Informationen sind zudem auf der Internet­seite der Stadt Treuchtlingen unter www.treuchtlingen.de (Wirtschaft & Bauen/Wohnbauflächen/Baugebiet Mandlfeld) zu finden.

Die neuen Bauplätze liegen im Geltungsbereich des seit Juni 2004 rechtskräftigen Bebauungsplans Graben 3. Dessen Festsetzungen sind laut Stadtverwaltung verbindlich, ein Anspruch auf Änderung, Befreiung oder Ausnahmen besteht nicht. Die Käufer sind verpflichtet, binnen drei Jahren zu bauen und den Rohbau fertigzustellen, ansonsten hat die Stadt ein Rückkaufsrecht.

Überdies haben alle Besitzer der Grundstücke am Nord- und Westrand des Baugebiets die Verpflichtung, die an ihre Flächen angrenzende Ortsrand-Eingrünung stets in einem ordentlichen Zustand zu halten und die Bepflanzung zu pflegen. Auf den später unbebaut bleibenden Grundstücksteilen müssen die Käufer pro 250 Quadratmeter Fläche einen hochstämmigen heimischen Laub- oder Obstbaum pflanzen.

Der Kaufpreis für Grund und Boden liegt bei 70 Euro pro Quadratmeter, der Ablösebeitrag für die Erschließung bei 29 Euro pro Quadratmeter und der Abgeltungsbetrag für die Ausgleichsmaßnahmen gemäß Bundesnaturschutzgesetz bei 3 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch die Kosten für Hausanschlüsse, Kanalanschluss (pauschal 1600 beziehungsweise 2100 Euro) und Kanalherstellung (10,30 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche plus 45 Cent pro Quadratmeter Grund bei Regenwassereinleitung) sowie die Baukostenzuschüsse zur Wasser- und Stromversorgung.

[aktualisiert, 18.06.2018, 9.54 Uhr]

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