Treuchtlingen: Viel Geld fürs Pflaster

21.6.2016, 06:07 Uhr
Treuchtlingen: Viel Geld fürs Pflaster

© Hubert Stanka

Die zum 1. April in Kraft getretene Neuregelung in Bayern scheint nicht der große Wurf zu sein. Nach bundesweiten Medienveröffentlichungen und vielen „Härtefällen“ hatten alle Parteien im Landtag auf eine Gesetzesänderung gedrängt. Am Ende wurde die Variante der CSU mit deren Mehrheit verabschiedet. Bemerkenswert ist allerdings, dass die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung bei ihren Vorträgen zum Thema im Tenor eher davor abrät, wiederkehrende Beiträge zu verlangen. Es bleibt also alles beim Alten.

Kurz erklärt: Bei Straßenneubauten werden die Anlieger über Erschließungsbeiträge an den Kosten beteiligt. Das ist unstrittig. Bei größeren Sanierungen fordert der Staat allerdings seit etlichen Jahren ebenfalls, dass die Kommunen die Anlieger zur Kasse bitten. Dies führt immer wieder zu Unmut und Härtefällen, wenn beispielsweise Rentner fünfstellige Beträge für ihr Siedlungshäuschen entrichten müssen und dies nicht können.

Um genau dies abzufedern, werden seit einiger Zeit wiederkehrende (und damit niedrigere) Beiträge diskutiert – eine Art zweite Grundsteuer. Damit würden die Kosten gleichmäßig und breit verteilt. In Bayern haben die Kommunen nun die Wahl, die bisherige Regelung zu verwenden oder wiederkehrende Beiträge einzuführen.

Kein individueller Vorteil?

Es gibt allerdings noch eine andere Sichtweise, nämlich die, dass Ausbaubeiträge insgesamt nicht rechtens seien. Diese Auffassung vertritt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Er wendet sich sowohl gegen einmalige als auch gegen wiederkehrende Beiträge. „Das Festhalten an der Behauptung, Grundstücks­eigentümern entstünde durch die Erneuerung einer Straße exklusiv ein besonderer individueller Vorteil, zur Begründung für die Beitragserhebung, ist unzutreffend“, so die Aussage des Verbands. Wiederkehrende Beiträge seien nur für die Kommunen von Vorteil, da diese mittel- und langfristig besser planen könnten. Den Bürgern werde es so aber noch schwerer gemacht, sich gegen Straßenbauprojekte und deren Kosten zu wehren.

In Baden-Württemberg und einigen Stadtstaaten gibt es derartige Ausbaubeiträge übrigens gar nicht. In Berlin und Schleswig-Holstein sollen sie wieder abgeschafft werden. Auch in Bayern gibt es eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“: Reiche Kommunen ignorieren bislang die vom Staat auferlegte Beitragspflicht. Arme Gemeinden – wie zum Beispiel Treuchtlingen – können das nicht. Der Verband der Grundstücksnutzer fordert deshalb einen generellen Paradigmenwechsel. Die Finanzierung von Straßensanierungen müsse auf neue Füße gestellt werden. Dabei sei der Staat in der Pflicht.

Teure Leuchten und Steine

Den Treuchtlinger Grundstücksbesitzern nutzen diese Diskussionen erst einmal nichts. In der jüngsten Stadtratssitzung wurde bekanntgegeben, dass für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bürgermeister-Biber-Straße sowie an der Sägmühle in Möhren Ausbaubeiträge erhoben werden. Die bestehenden fünf Leuchten genügen dem Standard nicht mehr. Nach der städtischen Satzung müssen die dortigen Anlieger 60 Prozent der Erneuerungskosten tragen. Insgesamt kommen auf die Bürger 25.800 Euro zu, die in zwei Raten zu zahlen sind. Die Stadt steuert 17.200 Euro bei.

Weitere Beiträge werden in Windischhausen fällig. Dort wurde im Zuge der Dorferneuerung der Weg um die Kirche saniert und gepflastert. Dabei wurde aus Verwaltungssicht auch eine Fahrspur zu den Anliegergrundstücken erneuert, woraus sich eine Beitragspflicht ergibt. Insgesamt hat die Sanierung 65.000 Euro gekos­tet. Da es im Rahmen der Dorferneuerung Zuschüsse gab und noch einiges mehr herausgerechnet wurde, bleiben für die zwei Anlieger insgesamt noch rund 5400 Euro zu bezahlen. Dies ist trotzdem bemerkenswert, da die Dorfgemeinschaft den gesamten Bereich in Eigenleistung gepflastert hat.

  

Der Kommentar - Bürokratie ohne Gerechtigkeit?

In unserem Land neigen wir zu Perfektionismus. Alles muss gerecht sein – bis ins letzte Detail. Die Ausbausatzungen sind auf den ersten Blick ein Ausfluss genau dieses „gerechten Denkens“. Allerdings gerät der Politik dabei manchmal bewusst oder unbewusst das große Ganze aus dem Blick. Ausbaubeiträge sind nämlich insgesamt ungerecht. Und der große kollektive Aufschrei der Bürger bleibt nur deshalb aus, weil stets nur einige wenige gleichzeitig davon betroffen sind.

Früher war das alles einfacher und schon dadurch gerechter. Da gab es nachvollziehbare Erschließungsbeiträge, wenn jemand ein Häuschen baute. Das war’s. In den meisten Bereichen wird das auch heute noch transparent und einfach praktiziert, etwa beim Wasser-, Strom- und Kanalanschluss. Der Grundstücksbesitzer ist – sofern die Fläche einmal erschlossen wurde – in der Regel nur für Kosten auf seinem Grund zuständig. Alles außerhalb hat der Versorger zu tragen. Die Kosten werden dann auf die allgemeinen Gebühren umgelegt.

Warum nicht auch beim Straßenbau? Wenn durch eine Anliegerstraße laufend tonnenschwere Lastwagen oder landwirtschaftliche Geräte fahren, warum ist dann der Anlieger zahlungspflichtig, wenn die Straße irgendwann kaputt ist? Wo ist die Grenze zu ziehen? Welche Unterhaltspflicht hat die Kommune? Genau vor diesem Hintergrund wären die sogenannten „wiederkehrenden Beiträge“ sinnvoll, da es außer der Grundsteuer sonst keinen Kostenersatz für die Kommune gibt.

Aber selbst wiederkehrenden Beiträge sind eigentlich nicht gerecht. Denn Flächenkommunen wie Treuchtlingen geraten dabei finanziell immer ins Hintertreffen, da sie ein viel größeres Straßennetz zu pflegen haben als „kompakte“ Gemeinden. Über die Ausbausatzungen sind die Bürger in Flächenkommunen somit klar benachteiligt. Zwar erhalten finanzschwache Städte und Gemeinden über die staatlichen Schlüsselzuweisungen einen gewissen Ausgleich. Der reicht aber nicht.

Der Freistaat Bayern – ja, der mit der „schwarzen Null“ – muss aufpassen, dass er mit seinen immer wieder neuen bürokratischen Auflagen­monstern nicht irgendwann die kommunale Selbstverwaltung insgesamt zerstört. Seit vielen Jahren ist vor allem im ländlichen Bereich zu beo­bachten, dass Städte und Dörfer ohne verstärktes ehrenamtliches Engagement „austrocknen“. Viele Menschen spüren das, ohne die Hintergründe zu erkennen. Immer mehr wird „von oben nach unten“ verlagert. Auflagen kommen „von oben“, und zwar in Massen; „unten“ müssen sie abgearbeitet werden, in der Regel ohne kompletten Kostenersatz.

Dass in Windischhausen Anlieger auch noch bezahlen müssen, wenn die Bürger die Straße ehrenamtlich selbst gepflastert haben, ist geradezu aberwitzig – aber eben Ausfluss dieses bürokratischen Gerechtigkeitswahns. Bürokratie kennt keinen Bürgersinn...

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