Vergibt Treuchtlingen Aufträge nur noch geheim?

4.2.2020, 06:04 Uhr
Vergibt Treuchtlingen Aufträge nur noch geheim?

© TK-Archiv / Patrick Shaw

Jahrzehntelang war es so üblich: Der Stadtrat berät öffentlich über kommunale Aufträge, danach berichtet die Zeitung über die Auftragssumme und die Firma, die den Zuschlag erhalten hat. So war für die Bürger ersichtlich, wie und wofür ihre Steuern verwendet wurden. Doch das ändert sich nun. Ein Schreiben des bayerischen Innenministeriums von September 2019 verpasst den Kommunen – so sehen es zumindest viele – einen "Maulkorb". Auch im Treuchtlinger Rathaus sorgt das für Unverständnis – und ab sofort für weniger Transparenz.

Den Kern des 13-seitigen Schreibens fasst eine Pressemitteilung der Stadt zusammen: "Abweichend von der früheren Rechtslage sind künftig alle Diskussionen zu Vergaben von Bauleistungen, Liefer-/Dienstleistungen und Konzessionen tendenziell in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. (...) Stehen im Einzelfall das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner der Öffentlichkeit von Sitzungen entgegen, ist das Gremium nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen Beratungsgegenstand nichtöffentlich zu behandeln."


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Zwingend hinter verschlossenen Türen bleiben müssen dem Ministerium zufolge die Namen der Bieter, die Submissionsergebnisse (Inhalt der Angebote, Gründe für eine Vorauswahl, Stand des Verfahrens), Bewerberlisten sowie "die Beurteilung der persönlichen Verhältnisse des Bieters, wie zum Beispiel seine Zuverlässigkeit und Eignung". Als Gründe nennt das Schreiben unter anderem Persönlichkeitsrechte und "Auswirkungen auf den Wettbewerb".

In der Praxis bedeutet das nach Auffassung der Treuchtlinger Stadtverwaltung, dass "Vergabediskussionen – hierbei kann es sich auch um die Angabe der Bieterzahl handeln –, Details zu Angeboten, Diskussionen zum Wertungsverfahren usw. in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen". Anschließend dürfe das Ergebnis zwar bekanntgegeben werden, aber auch nur "Vergabeverfahren, Auftragsgegenstand, Ort der Ausführung, Zeitraum der Leistungserbringung und Name des beauftragten Unternehmens, sofern eine juristische Person". Von natürlichen Personen wie etwa Handwerkern müsse die Stadt vor einer Veröffentlichung das Einverständnis einholen.

Unterschiedliche Auffassungen

Die Stadtverwaltung geht mit dieser Auslegung auf Nummer sicher. Sie hält sich künftig strikt an das bayerische Vergabehandbuch. Andere Kommunen sehen das teils lockerer, teils noch enger. "Die öffentlichen Verwaltungen dürfen wirklich nur noch bekanntgeben, dass ein Auftrag vergeben wurde – weder an wen, noch für welche Summe", sagte beispielsweise Alexander Wernard vom Landratsamt im Nachbarlandkreis Roth kürzlich im Interview. Allerdings verweist er darauf, dass sich dies "in erster Linie auf die kostspieligeren EU-Vergaben bezieht".

Das Innenministerium rudert auf Nachfrage ein Stück zurück. "Unser Schreiben weist lediglich darauf hin, dass der Auftragswert nach den vergaberechtlichen Vorschriften nicht zwingend veröffentlicht werden muss und bei der Veröffentlichung des Auftragnehmers dessen Einwilligung erforderlich ist, wenn er eine natürliche Person ist", erklärt ein Sprecher. Im konkreten Fall entscheide die Kommune. Vertraulich seien zum Beispiel Inhalte von Angeboten, die einem Bieter zugeordnet werden können. Dies diene dem Interesse der Allgemeinheit, "weil dadurch der Gefahr einer Abstimmung der Bewerber über ihre Angebote entgegengewirkt wird". Bei der Auftragssumme sei es zudem ein berechtigtes Interessen eines Unternehmens, dass keine Rückschlüsse auf dessen Kalkulationsgrundlagen möglich sind.

Treuchtlingens Bauamtsleiter Jürgen Herbst hält nichts von den neuen Vorgaben, er tritt aber ein Stück weit Befürchtungen entgegen, diese würden zu Intransparenz und Mauschelei führen. "Der Ablauf im Vorfeld bleibt ja öffentlich", erklärt er. Der Stadtrat werde weiter öffentlich darüber beraten, ob ein Projekt gewollt ist, sich dann mit dem Vorentwurf samt Kostenrahmen befassen und bei der Entwurfsplanung nochmals die Details prüfen. Falls danach bei der Ausschreibung mangels besserer Angebote die Auftragssumme um mehr als zehn Prozent steigt, werde das Projekt erneut in den Stadtrat verwiesen. Die Endabrechnung sei überdies stets im Haushalt ersichtlich – und damit letztlich meist doch auch die ungefähre Angebotssumme.

Nichtsdestotrotz wäre für Herbst "ein klares Wort von oben hilfreich". Die Lösung wäre in seinen Augen ganz einfach: "Der Gesetzgeber könnte festlegen, dass jeder, der ein Angebot an eine Kommune abgibt, seine Daten grundsätzlich zur Veröffentlichung freigibt." Ein öffentlicher Auftrag sei schließlich keine Schande. "Dass bei einer Ausschreibung, bei der alles transparent sein soll, die wichtigsten Punkte nicht mehr genannt werden sollen, verstehe ich nicht", so der Baumamtschef.

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