Windpark Auernheim: Werden Vögel zur Stolperfalle?

20.11.2014, 07:19 Uhr
Windpark Auernheim: Werden Vögel zur Stolperfalle?

© Patrick Shaw

Denn das Gesetz lässt einen bislang vermeintlich kleinen Stolperstein zur möglicherweise fatalen Tretmine werden. Das Steinchen nennt sich „Vorbescheid“. Ein solcher traf vor drei Wochen bei der Stadtverwaltung ein und signalisierte grünes Licht für den Windpark – aber unter Vorbehalt. Die endgültige Baugenehmigung hängt von der artenschutzrechtlichen Beurteilung ab. Denn im Umfeld des 110 Hektar großen Areals kommen vermutlich Uhu und Schwarzstorch vor.

Erst im Sommer nächsten Jahres sind die Kartierungen abgeschlossen, denen dann zu entnehmen sein wird, inwieweit sich die beiden Vogelarten rund um den künftigen Windpark aufhalten und wo die Planer deshalb nachbessern müssen. Ergeben sich dabei so massive Änderungen, dass der Vorbescheid nicht mehr greift, müsste ein Neuantrag gestellt werden.

Ohne die neue Abstandsregelung wäre das zwar ärgerlich, aber kein K.o.-Kriterium. Doch nun würde das Projekt im Fall eines Neuantrags an den gesetzlichen Vorschriften scheitern. „Mit 10H wäre der Windpark tot“, warnt Treuchtlingens dritter Bürgermeister Klaus Fackler.

Entscheidende Ergebnisse im Frühjahr

Alles hängt jetzt davon ab, ob der Vorbescheid in eine Baugenehmigung mündet oder nicht. In letzterem Fall hieße es, endgültig vom Bürgerwindpark Abschied zu nehmen. Die fünf angedachten Räder würden sich dann in der „verbotenen Zone“ drehen.

Doch Fackler geht davon aus, dass der schlimmste Fall nicht eintritt und die Genehmigung letztlich erteilt wird. Näheres könne man jedoch erst sagen, wenn im Frühjahr die ersten Ergebnisse der Kartierung vorliegen. Denn die Erfahrung lehre, dass es immer wieder „zu Verschiebungen in der Vogelwelt kommt“. Das könne sowohl bedeuten, dass sich Uhu und Schwarzstorch komplett aus dem Raum Auernheim verabschieden, als auch gerade das Gegenteil. Mit der 10H-Regelung im Rücken würden die Tiere dem Windpark dann den Garaus machen.

Seine Erfahrung als Mitarbeiter des Landschaftspflegeverbands lässt Fackler aber noch in eine andere Richtung denken. So sei es möglich, dass infolge des Artenschutzgutachtens Abschaltzeiten für die Windräder festgelegt werden oder weitere Prüfungen folgen. Auch das könne schlimmstenfalls dafür sorgen, dass der Windpark nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Fackler hält dieses Szenario allerdings ebenfalls für unwahrscheinlich. Er sehe nur „geringe Unwägbarkeiten“. Zudem wisse die Stadt auch Landrat und Landratsamt auf ihrer Seite.

Derzeit können Initiatoren, Inves­toren und Auernheimer Bürger ohnehin nur abwarten und hoffen, dass „10H“ das Projekt nicht aushebelt. „Da haben wir keine großen Sorgen“, beruhigt Fackler. Und spätere Klagen von Anwohnern hätten auch nach der neuen Gesetzeslage kaum Aussicht auf Erfolg.

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