Urteil erwartet: Missbrauchs-Prozess gegen fränkischen Arzt

14.1.2018, 12:20 Uhr

Im Prozess gegen einen Arzt aus dem mittelfränkischen Feuchtwangen wegen sexuellen Missbrauchs von drei Patientinnen könnte in dieser Woche das Urteil gesprochen werden. Die Verhandlung soll am Mittwoch (17. Januar) mit den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt werden. Noch am selben Tag will die Kammer dann ihre Entscheidung verkünden.

Zum Prozessauftakt Mitte Dezember hatte der 63 Jahre alte Arzt mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung sexuelle Kontakte zu seinen Patientinnen zugegeben - diese seien aber in beiderseitigem Einverständnis gewesen. "Sie waren meine intimen Freundinnen und jetzt sind sie zu Geschädigten geworden", sagte der Mediziner. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass der Sex nicht Teil der Therapie gewesen sei. Vielmehr seien über diese emotionale Bindungen entstanden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt dagegen vor, für den Sex das Vertrauensverhältnis zu seinen psychisch labilen Patientinnen ausgenutzt zu haben. Teilweise habe er sie gar nicht behandelt.

Zwei Patientinnen hatten nicht öffentlich ausgesagt

Die einzige Patientin, die öffentlich aussagte, berichtete von "Umarmungen zur Begrüßung". "Er war immer sehr herzlich", sagte die 33-Jährige. Von 2011 an sei sie wegen Problemen mit ihrem damaligen Mann bei dem Arzt in Behandlung gewesen. In deren Verlauf habe er ihr dann in einer SMS geschrieben, dass er in sie verliebt sei. Auch sie habe Gefühle für ihn gehabt.

Ob die Plädoyers öffentlich vorgetragen werden, ist noch unklar. Opferanwältin Monika Goller setzt sich dafür ein, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Auch die beiden anderen Patientinnen hatten hinter verschlossenen Türen ausgesagt. Verteidiger Wolfgang Staudinger dagegen besteht darauf, dass öffentlich plädiert wird. Letztlich entscheidet die Kammer.

Die Richter wollen den Schwerpunkt auf bestimmte Fälle legen. Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger stimmte dem bereits zu - damit bleiben 74 sexuelle Kontakte übrig. Ursprünglich war die Anklage von 122 Fällen zwischen 2012 und 2015 ausgegangen. Dem Mediziner droht nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei Verurteilung eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.