20-Jähriger Altdorfer soll für über zwei Jahre in Haft

2.8.2019, 12:00 Uhr
Der Angeklagte Kevin F. wurde noch im Gerichtssaal festgenommen (Symbolbild).

© Julian Stratenschulte, dpa Der Angeklagte Kevin F. wurde noch im Gerichtssaal festgenommen (Symbolbild).

Ende Januar 2018 hatte ihn die Polizei in Altdorf mit einem Butterflymesser erwischt. Am selben Tag soll er einem Bekannten auf dem Lidl-Parkplatz gedroht haben, ihn umzubringen. Dieser rief einen Freund hinzu, den F. jedoch schon auf Höhe des Kreisverkehrs am Altdorfer Krankenhaus abfing. Dort soll er versucht haben, den jungen Mann von seinem Motorroller zu ziehen sowie ihn in den Schwitzkasten genommen und mit einem Stock geschlagen haben.Gewürgt haben soll er noch weitere Bekannte: einen Motorradfahrer und einen ehemaligen Freund, der vor Gericht gegen ihn aussagen sollte. Zudem soll er einem heute 17-Jährigen zwischen Dezember 2017 und Mai 2018 elf bis zwölf Mal Marihuana verkauft haben. Darüber hinaus soll er Polizisten beleidigt haben.

Fassungslos zeigt sich der Angeklagte, gesteht einige Taten jedoch ein. Richtig sei, dass er die Beamten beleidigt hat. Ebenso stimme ein Vorfall in Schnaittach, bei dem er sich widerstandslos festnehmen ließ. Die drei Polizisten bestätigen die Beleidigungen vor Gericht. Sie nahmen F. sein Fahrrad ab, da ihm zu der Zeit ein Fahrverbot auferlegt worden war. Als sie den Drahtesel verstaut hatten, rief er ihnen "Wichser" hinterher.

Im Laden um Hilfe geschrien

Unklar bleibt der Fall in Altdorf: Der geschädigte Zeuge verschwindet gleich wieder aus dem Saal. Wie die Szene abgelaufen ist, "weiß ich nicht mehr, um ehrlich zu sein". Ein Ehepaar, das bei den Taten dabei war, kann sich auch kaum erinnern. Beide geben an, eingekauft zu haben, als plötzlich jemand in den Laden gestürmt sei und um Hilfe rief. Der Mann gibt an, zum Tatort geeilt zu sein. Als er dort war, sei aber alles schon vorbei gewesen. Er habe nur noch jemanden wegrennen sehen, den er aber nicht beschreiben könne. Am Kreisverkehr habe er einen Mann mit einem Schlagstock gesehen, der mit einem Rollerfahrer gestritten habe. Identifizieren könne er jedoch keinen. Seine Frau tut es ihm fast gleich: Sie habe gesehen, wie F. am Rollerfahrer gezerrt und ihn geschubst habe. Einen Stock habe er zwar dabei gehabt, jedoch nicht eingesetzt.

Der Geschädigte selbst sagt,dass er nach den Geschehnissen auf dem Parkplatz hinzugerufen wurde, um zu schlichten. Der Angeklagte soll ihm mit dem Stock gegen den Helm und die Schulter geschlagen haben. Ein Arzt bestätigte eine Schulterprellung.

Ein anderer Motorradfahrer hatte auch Streit mit Kevin F.: An einem See soll der Angeklagte versucht haben, ihm den Schlüssel seines Gefährts abzunehmen. Als er sich weigerte, soll ihn F. so hart in den Schwitzkasten genommen haben, dass ihm mehrfach schwarz vor Augen wurde. Der Beschuldigte hält dagegen, dass er den Kradfahrer lediglich begrüßt und leicht mit ihm gerauft habe, da dieser seine Maschine aufheulen ließ und F. keine Polizeikontrolle riskieren wollte. Würgemale und Einblutungen in den Augen sind aber für die Staatsanwältin eine "lebensgefährdende Handlung".

Drogen an Minderjährige verkauft

Der nächste Zeuge hatte Kevin F. wegen Drogenhandels angezeigt. Er sagt aus, dass der Angeklagte ihm mindestens zwei Mal, eher elf bis zwölf Mal Marihuana verkauft habe. Obwohl er sich selbst wegen Drogenkaufs strafbar macht, gesteht er alle Fälle.

Völlig aus der Haut fährt Kevin F. beim Vorfall in Schnaittach: Sein Opfer sagt aus, dass der 20-Jährige bei ihm erschienen sei und gedroht habe, ihn "abzustechen". Die Polizei nahm den 20-Jährigen damals mit vorgehaltener Waffe fest – er hatte zwei Messer und ein Fleischerbeil dabei – und brachte ihn in eine Klinik.

Den Polizisten zufolge schwankte seine Stimmung auf der Fahrt sehr stark. Der vom Angeklagten bedrohte junge Mann hat dagegen Angst vor Kevin F. und erwirkt – wie eine Nachbarin – noch während des Prozesses eine einstweilige Verfügung, dass dieser sich ihm nicht nähern darf. Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe und die psychiatrische Gutachterin sind sich einig: Kevin F. hat ein massives Aggressionsproblem, ein Anti-Aggressions-Training hat er abgebrochen. Einmal soll er sogar seine Jugendsozialarbeiterin bedroht haben. Seit Mitte 2018 sei er jedoch seltener ausgerastet. Fest steht für alle drei dennoch: Der Mann braucht dringend psychiatrische Hilfe.

"Kein Belastungseifer"

Die könnte er auch in der Jugendhaft bekommen. Die Staatsanwältin sieht die Anklagen weitgehend bestätigt und fordert wegen Waffenbesitzes, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung und Handels mit Betäubungsmitteln zwei Jahre und neun Monate Gefängnis für den einschlägig vorbestraften Angeklagten, der noch unter Bewährung steht. Zudem soll er wegen Verdunkelungsgefahr direkt nach der Verhandlung inhaftiert werden. Überzeugend waren für sie die Zeugen, die "keinen Belastungseifer" gezeigt und teilweise die Taten herunterzuspielen versucht hätten. Bei den Zeugen hakt auch der Verteidiger Thomas Lößel ein: Er vermutet Absprachen unter den Zeugen, verweist auf Geständnisse seines Mandanten und dessen Therapiewillen.

Er fordert unter Einbezug vorheriger Strafen eine letzte Chance für Kevin F. und plädiert für ein Jahr und acht Monate auf Bewährung und dazu vier Wochen Arrest, um sich zu beweisen. Richter Müller sieht dafür jedoch keinen Grund und verurteilt Kevin F. zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Er wird noch im Saal festgenommen. Vorbei ist es aber noch nicht ganz: Lößel hat bereits Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.

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