Aggressive Parolen: NPD-Plakate sorgen in Region für Aufruhr

14.5.2019, 10:52 Uhr
Parteien wie "Der Dritte Weg" oder die NDP provozieren mit den auf ihren Wahlplakaten transportierten Inhalten in der gesamten Region.

© privat Parteien wie "Der Dritte Weg" oder die NDP provozieren mit den auf ihren Wahlplakaten transportierten Inhalten in der gesamten Region.

Auf der Vorderseite des Plakats blickt der zufällige Passant direkt in die Mündung eines Pistolenlaufs, augenscheinlich der Marke Ceska – die Waffe, mit der der Nationalsozialistische Untergrund NSU gemordet hat. Daneben steht der Spruch: "Europa verteidigen! Grenzen dicht!" Auf der Rückseite des an einer Straßenlaterne angebrachten Plakats zur Europawahl ist eine blutige Hand abgebildet. Aufgehängt hat die Wahlwerbung die zugelassene rechtsradikale Gruppierung "Der Dritte Weg".


Umstrittenes NPD-Plakat: SPD sieht Volksverhetzung


Plakate dieser Art hängen beispielsweise in Nürnberg, im Landkreis Fürth, in Neumarkt  sowie in Gräfenberg, Thuisbrunn und Hohenschwärz im Landkreis Forchheim. Aufmerksame und empörte Bürger verstehen nicht, weshalb solch hetzerische Parolen zugelassen werden. Ein Bürger wandte sich zunächst telefonisch an die Polizei in Erlangen mit der Frage, ob die Polizei sich zu Maßnahmen veranlasst sieht. Er bekam zur Antwort, die Gemeindeverwaltungen seien für die Freigabe von Wahlplakaten zuständig; somit gehe man davon aus, dass alles in Ordnung sei.

Keine Handhabe für ein Verbot gefunden

Die Stadtverwaltung in Langenzenn im Landkreis Fürth, wo solche Plakate hängen, hat sich direkt an die Bayerische Staatsregierung gewandt. Dort hieß es, die Bilder und Parolen seien zulässig, berichtet ein Sprecher im Langenzenner Rathaus. Mehrere Staatsanwaltschaften hätten die Inhalte geprüft und keine Handhabe für ein Verbot gefunden, berichtete auch der CSU-Stadtrat Bernhard Schäfer, selbst Polizist, im Langenzenner Stadtrat – auch dort hatten die Plakate Empörung ausgelöst.

In der Region regte sich bereits Empörung über derartige Plakate. Doch die Gemeinden können sie nicht verbieten.

In der Region regte sich bereits Empörung über derartige Plakate. Doch die Gemeinden können sie nicht verbieten. © Foto: privat

Derartig anstößige Wahlwerbung ist auch im Stadtgebiet Nürnberg aufgetaucht. Etwa an der Trierer Straße und an der Höfener Spange im Stadtwesten. Hier wurden die Plakate mittlerweile entfernt. Wer sie abgenommen hat, ist nicht bekannt. Eine Antwort dazu hat auch das Polizeipräsidium Mittelfranken. "Wir waren es nicht", sagt Polizeisprecher Robert Sandmann auf Anfrage. Dennoch sind die Plakate im Präsidium bekannt. Die Aussagen auf den Plakaten seien geprüft worden. Sandmann: "In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft kam man zu dem Ergebnis, dass die Inhalte nicht strafrechtlich relevant sind."

Verbotene Vereinigung

Mit aufgebaut hat den "Dritten Weg" Matthias Fischer, der lange Zeit in Fürth-Stadeln wohnte und jetzt in Brandenburg lebt. Die Gruppierung wurde am 28. September 2013 unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und Aktivisten des im Juli 2014 von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verbotenen Freien Netzes Süd (FNS) gegründet. Chef ist der (ehemalige) NPD-Funktionär Klaus Armstroff. Chef des Stützpunktes Nürnberg/Fürth ist Kai-Andres Z., der im Landkreis Fürth wohnt und vom Verfassungsschutz überwacht wird. Im Verfassungsschutzbericht von 2017 wird Z. sogar als Landesvorsitzenden Bayern der Kleinstpartei bezeichnet. In ihrem 25-Punkte-Programm beruft sich der "Dritte Weg" unmissverständlich auf die NSDAP.

In München haben die Rechtsextremisten zuletzt große Empörung ausgelöst, als sie auf dem dortigen Platz der Opfer des Faschismus ein Plakat aufgehängt haben mit der Aufschrift "Reserviert für Volksverräter", dazu ist ein Gitter zu sehen. Das "Volksverräter"-Plakat ist nun auch in der Region aufgetaucht.

"Deutsche werden fast täglich zu Opfern"

Auch die NPD sorgt für Verärgerung: Nach dem Hessischen Rundfunk und dem Norddeutschen Rundfunk muss auch der Bayerische Rundfunk (BR) laut einer Gerichtsentscheidung eine Radio-Werbung der rechtsextremen NPD für die Europawahl senden. Der Text des Wahlwerbespots habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München nicht "evident" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre (Aktenzeichen: M 17 E 19.1956). Der BR will sich juristisch dagegen wehren. In dem NPD-Spot heißt es laut Verwaltungsgericht München unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern."

Der Gerichtssprecher erklärte, als zur Wahl zugelassene Partei habe die NPD gegenüber den öffentlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Ausstrahlung der Wahlwerbung, sofern damit nicht gegen Strafgesetze verstoßen werde.

 

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