Angeklagter gesteht Tat auf Hirschauer Asylbewerberheim

8.11.2016, 12:37 Uhr
Der wegen versuchten Mordes angeklagte Viktor W. soll einen Molotowcocktail in ein Asylbewerberheim geworfen haben.

© Daniel Karmann/dpa Der wegen versuchten Mordes angeklagte Viktor W. soll einen Molotowcocktail in ein Asylbewerberheim geworfen haben.

Neun Monate nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in der Oberpfalz hat ein 25-Jähriger die Tat gestanden. "Ich wollte die Flüchtlinge erschrecken und habe auf die Wand gezielt. Das ging dann daneben", sagte der Angeklagte am Dienstag beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Amberg. Der 25-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes in neun Fällen verantworten.

Laut Anklage hatte er in der Nacht zum 7. Februar eine mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllte Flasche durch ein Fenster der Unterkunft in Hirschau (Landkreis Amberg-Sulzbach) geworfen und wurde zehn Tage später verhaftet. Bei dem Anschlag wurde niemand der neun Bewohner, darunter zwei Kinder, verletzt, weil der selbstgebaute Molotowcocktail nicht in Flammen aufging.

Angeklagter wollte "lauten Bumm machen"

Als Motiv gab der junge Familienvater an, er habe den Flüchtlingen zeigen wollen, "dass es hier so nicht geht und sie sich zu benehmen hätten". Hintergrund sei das Gerücht aus Berlin gewesen, wo zwei Flüchtlinge angeblich ein russlanddeutsches Mädchen vergewaltigt hatten. Gemeinsam mit einem befreundeten Nachbarn habe er eine Bierflasche mit Wodka gefüll; diese verstopften sie mit einem Vlies aus Kunststoff, das mit Bremsenreiniger getränkt war. Zur Tatzeit sei er betrunken gewesen, nachdem er etwa sieben Liter Bier getrunken hatte. "Deswegen habe ich ja auch nicht die Fassade getroffen", sagte der Angeklagte.

"Es sollte einen lauten Bumm machen", erläuterte der 25-Jährige. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Roswitha Stöber, warum er dafür nicht eine Bierflasche gegen die Fassade geworfen habe, antwortete er: "Das wäre zu schade gewesen." Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant habe zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, einen Brand zu legen. Dies glaubte die Richterin nicht. Zumal der Angeklagte am Dienstag die insgesamt vierte unterschiedliche Version der Tat präsentierte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten bekannten 25-Jährigen vor, aus Verachtung gegenüber den Asylbewerbern gehandelt zu haben. Der Anklagebehörde zufolge war es nicht zu einem Feuer gekommen, weil der Molotowcocktail auf einem Bett landete und deshalb nicht zerborsten war. Zudem war das als Lunte verwendete Vlies nur schwer entzündbar.

Fünf Verhandlungstage sind angesetzt

Ein Bewohner der Unterkunft schilderte am Dienstag, er habe geschlafen, als plötzlich eine Bierflasche durch das Fenster geflogen kam. Diese landete auf seinem Bett und roch nach Benzin, schilderte der 24-jährige Somalier. Der Flaschenhals war mit einem Stück Stoff verschlossen. Daraufhin habe er die Polizei alarmiert. Vor der Tatnacht habe es nie Probleme mit den Anwohnern gegeben.

Der Angeklagte wohnte mit seiner Familie etwa 300 Meter von der Asylbewerberunterkunft entfernt. Monate vor der Tat habe er einmal zwei Flüchtlinge von seinem Grundstück verscheucht, gab der Familienvater an. Das Gericht hat insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Mehr als 20 Zeugen sollen gehört werden, darunter Anwohner und Bewohner der Unterkunft. Das Urteil wird Mitte November erwartet.

Dieser Artikel wurde um 12.37 Uhr aktualisiert.