Übler Anblick

Ekel-Kontrolle für Ansbacher Polizei: Eine Tonne "Dschungelcamp auf Rädern" aus Verkehr gezogen

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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4.3.2024, 15:41 Uhr

Man braucht wohl einen starken und stabilen Magen für diese ganz spezielle Verkehrskontrolle. Zugetragen hat sich das Ganze laut Verkehrspolizeiinspektion Ansbach am Samstagmittag (02. März 2024) gegen 10 Uhr. Hier habe „eine Streife der Verkehrspolizei im wahrsten Sinne des Wortes“ einen ganz speziellen Fall „aus dem Verkehr gezogen“.

Konkret – so berichten es die Beamtinnen und Beamten in dem Schreiben weiter – sei auf der A6 ein Kleintransporter in den Fokus der Ermittler gerückt. Grund: Dieser sei „bereits auf den ersten Blick“ erkennbar überladen gewesen – und das deutlich. Auf der Rastanlage Frankenhöhe wurde das Fahrzeug deswegen angehalten und einer Kontrolle unterzogen.

Hier ergab sich der Polizei dann ein eher übel riechender Anblick: So habe der Kleintransporter „tiefkühlpflichtige Lebensmittel wie Fisch, Hühnchen und Truthahnhälse“ geladen. Problem: Auf der Ladefläche selbst hätten demnach zehn Grad Celsius plus geherrscht – statt der vorgeschriebenen mindestens minus 18 Grad Celsius.

Gefahren wurde der Transporter von einem Mann und seiner Beifahrerin. Die Frau sei zudem die verantwortliche Firmeninhaberin gewesen. Beide Personen gaben an, die Lebensmittel in Frankreich eingekauft zu haben. Diese wollte man dann in Österreich weiterverkaufen. Heißt im Klartext aber auch: Die Produkte waren also hier bereits schon hunderte Kilometer – falsch gelagert – unterwegs. Für das Duo ging es deshalb auch nicht wie geplant weiter nach Österreich, sondern zur Dienststelle.

Hier ergab eine offizielle Verwiegung dann auch, dass das Gesamtgewicht um mehr als 80 Prozent überschritten wurde.

Zudem wurde ein Lebensmittelkontrolleur des Landratsamtes hinzugezogen. Der Experte kam dann zudem zu dem erschütternden Ergebnis, dass rund eine Tonne an Lebensmitteln nicht mehr verkehrsfähig waren.

Die Verantwortlichen mussten daraufhin die verdorbenen Lebensmittel in einem Fachbetrieb ordnungsgemäß entsorgen.

Noch immer sei der Transporter danach überladen gewesen, weswegen eine Weiterfahrt zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich gewesen sei. Also musste ein zweites Fahrzeug organisiert werden, das einen Teil der Ladung von dort an übernahm.

Für den Fahrer folgt nun eine Bußgeldanzeige wegen Überladung. Gegen die Firmeninhaberin wurde zudem ein Strafverfahren nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz eingeleitet.


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