Familiendrama in Gunzenhausen: Lebenslange Haft für Vater

15.5.2019, 19:14 Uhr
Der Prozess vor dem Landgericht Ansbach fand bundesweit Beachtung. Heute fiel das Urteil gegen den 31-jährigen Angeklagten.

© Nicolas Armer/dpa Der Prozess vor dem Landgericht Ansbach fand bundesweit Beachtung. Heute fiel das Urteil gegen den 31-jährigen Angeklagten.

Was einen Mann dazu treibt, seine Kinder und seine Frau zu töten? Drei Tage saß Georg K. (31) vor dem Landgericht Ansbach, bleich, den Blick hielt er meist gesenkt. In den Sitzungspausen verbarg er sein Gesicht vor den Kameras unter einem Kapuzenpullover, als Angeklagter verweigerte er die Aussage – dies ist sein Recht, doch könnte man auch sagen, dass er sich hinter seinem Schweigen verschanzt hat.

"Wie kann man sein Kind wie ein Schwein abschlachten? Ich verstehe es nicht", rief Oleg K. im Zeugenstand. Der verzweifelte Bruder der getöteten Frau bekam auch nach drei Prozesstagen keine Antwort. Als er am ganzen Körper bebend die Demütigungen beschrieb, die Georg K. der Familie zugefügt hatte, schüttelte der Angeklagte nur stumm mit dem Kopf.

Rache war das Motiv

Georg K. erstach Olessja (29), seine dreijährige Tochter Anastasia und die beiden Jungen Dima, sieben, und Maikel, neun Jahre, in den frühen Morgenstunden des 26. Juni 2018 in ihren eigenen Betten.

"Ein unfassbares Verbrechen", sagt Claus Körner, der Vorsitzende Richter. K. habe "für unermessliches Leid gesorgt", weil er seine Frau als "Besitz" betrachtet habe und die Trennung nicht akzeptierte. K. handelte aus niederen Beweggründen, davon ist die Schwurgerichtskammer überzeugt und verhängt eine lebenslange Freiheitsstrafe. K. habe die arg- und wehrlosen Opfer heimtückisch erstochen und dieses Blutbad im Detail geplant.

Er tyrannisierte seine Familie seit Jahren, rastete beim geringsten Anlass aus und weil er drohte, den Kindern etwas anzutun, habe Olessja K. lange nicht gewagt, ihn zu verlassen, so schildert es Schwager Oleg K.; doch am Tag vor ihrem Tod ging Olessja K. zur Polizei. Diese Vernehmung verlesen die Richter am Ende der Beweisaufnahme und zu hören ist, dass Georg K. die zwei Söhne schon als Kleinkinder hart anfasste, ihre Körper schüttelte, wenn ihm was nicht passte.

"Er hat mich auch gepackt und gewürgt. Er hat den Hang dazu, Messer zu nehmen. Er hat mir das Messer gezeigt und gesagt, willst Du sterben, dann mache ich dich fertig", gab Olessja K: zu Protokoll. Als sie trotzdem wagte, ihn zu verlassen, erhielt sie von allen Seiten Schutz: Sie schlüpfte bei ihrer Familie unter, ihr Bruder Oleg K. nächtigte bei ihr, die Polizei sprach ein Kontaktverbot gegen Georg K. aus und als er sich in jenen Tagen vor der Tat trotzdem der Wohnung näherte, wählte Olessja K. immer wieder den Notruf und Streifenwagen rückten an.

Suizid misslang

Es gelang Georg K. trotzdem, sich am Tag der Tat ins Treppenhaus zu schleichen, Oleg K. unter einem Vorwand ins Freie zu locken und selbst in die Wohnung einzudringen – als Oleg K. ahnte, dass ihm eine heimtückische Falle gestellt worden war, rannte er zurück. In der Wohnung stand sein Schwager, in der Hand ein Küchenmesser, die Hände voller Blut. Georg K. rannte zum Balkon und sprang in die Tiefe. Doch der Plan, sich der Verantwortung durch Selbstmord zu entziehen, schlug fehl. Die Ärzte retteten sein Leben. Es sieht so aus, als wolle oder könne Georg K. seine Schuld nicht einräumen.

Er habe Stimmen gehört, behauptete er gegenüber Joachim Nitschke. Doch der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie in Ansbach bezweifelt diese Version. Georg K. leide nicht an psychopathologische Symptomen. Er sei voll schuldfähig – aus juristischer Sicht bedeutet dies auch, dass es keinen Anlass gibt, K.s Strafe zu mildern. Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Bayern fast 22 Jahre hinter Gittern. Die Strafkammer hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, Georg K. habe zwei Mordmerkmale verwirklicht. Vor ihm liegen, wenn das Urteil rechtskräftig wird, 23 bis 25 Jahre.