Mit der 2Gplus-Regel

Lockerung beim Besuchsverbot in fränkischen Kliniken: Ausnahme während und nach der Geburt

Stefan Blank

Region/Bayern

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25.3.2022, 12:32 Uhr
In der Ansbacher Klinik gilt immer noch ein Besuchsverbot - aber mit Ausnahmen.

© ANregiomed/Tyler Larkin, NN In der Ansbacher Klinik gilt immer noch ein Besuchsverbot - aber mit Ausnahmen.

Eine Frau muss alleine, nur mit der Hebamme, ohne weitere Vertrauensperson, ihr Kind im Kreißsaal zur Welt bringen und Vater oder Großeltern dürfen auch danach das Neugeborene nicht besuchen - diese Situation soll es in den Kliniken Ansbach, Rothenburg und Dinkelsbühl nun trotz Besuchsverbot nicht mehr geben.
Wie die ANregiomed-Kliniken mitteilen, wurden die Ausnahmeregelungen für das seit 18. März geltende Besuchsverbot erweitert. In den Kliniken dürfen "Mütter während und bis zu 24 Stunden nach der Geburt" wieder Unterstützung durch Besuch von außen bekommen, jedoch "unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen", wie es in einer Mitteilung heißt.

Weiter eine hohe Zahl an Infizierten

Das Besuchsverbot in den Kliniken Ansbach, Rothenburg und Dinkelsbühl bleibe aber aufgrund der Personalsituation mit einer "hohen Zahl von coronabedingten Ausfällen bei den Beschäftigten" bestehen, die Lage "weiterhin angespannt".
Schon bisher wurden einige Ausnahmen vom Besuchsverbot akzeptiert: Die betraf "die Begleitung von Kindern und Patienten in der letzten Lebensphase". Ab Samstag, 26. März, gilt nun auch die Ausnahme während und nach einer Geburt.

Es gilt 2Gplus

„Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, müssen außer der Gebärenden alle an der Geburt beteiligten Personen – einschließlich des Personals – die 2Gplus-Regeln erfüllen“, erklärt ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer. Das bedeutet: Neben dem Nachweis des vollständigen Impf- oder Genesenenstatus müssen Begleitpersonen zusätzlich ein negatives Testergebnis auf Sars-CoV-2 vorlegen.
Anerkannt würden nur Testnachweise von zertifizierten Testzentren, bei PCR-Tests dürfen diese nicht älter als 48 Stunden sein, bei Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden. "Die Vorlage von Selbsttests wird nicht akzeptiert. Nur in Ausnahmefällen ist der Test der Begleitperson auch in der Klinik möglich", heißt es vom Klinikverbund.

Mehr Notfallpatienten

„Die Zahl der erkrankten und aufgrund positiver Corona-Testergebnisse ausgefallenen Kolleginnen und Kollegen ist in den vergangenen Tagen wieder leicht rückläufig“, wird der ANregiomed-Vorstand zitiert, gleichzeitig sei die Zahl der belegbaren Betten zur Versorgung von Notfallpatienten angestiegen. „Diese Entwicklung erlaubt es uns, in einem ersten Schritt die Begleitung von Schwangeren während und nach der Geburt wieder zu ermöglichen.“