Wildtiere beim Circus Krone: Stadt Ansbach prüft Beschwerde

7.3.2019, 20:28 Uhr
Das Verwaltungsgericht der Stadt Ansbach ist der Auffassung, dass die Einschränkung gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

© Eduard Weigert Das Verwaltungsgericht der Stadt Ansbach ist der Auffassung, dass die Einschränkung gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Im Juni 2018 hatte der Stadtrat beschlossen, dass kommunale Flächen nur noch dann an Zirkusbetriebe vermietet werden dürfen, wenn diese keine Wildtiere mit sich führen. Das Verwaltungsgericht der Stadt ist jedoch der Auffassung, dass diese Einschränkung zum einen gegen das Tierschutzgesetz verstößt (dieses erlaubt nämlich die Haltung und Zurschaustellung exotischer Tiere) und zum anderen auch in die Berufsfreiheit der Zirkusartisten und -betreiber eingreift. Auch könne sich die Stadt Ansbach nicht auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht berufen, da in diesem Rahmen nur Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geregelt werden können, die den Circus Krone aber nicht betreffen. 

 

Somit entschied das VG Ansbach, dass die Stadt dem Zirkus das ehemalige Messegelände im Zeitraum vom 18.10. bis 31.10.2019 zur Verfügung stellen muss – und zwar ohne einen Ausschluss von Wildtieren. Gegen diesen Beschluss kann die Stadt Ansbach nun innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den BayVGH einlegen. 

Der Circus Krone verlor jüngst eines seiner ältesten Mitglieder - und Wildtiere: Nashorn Tasvo erlag einer möglichen unentdeckten Krankheit.

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