Bahnstreik: So bekommen Sie den Ticketpreis zurück

3.5.2015, 19:06 Uhr
Bei Zugausfällen und Verspätungen aufgrund von Bahnstreiks haben Fahrgäste oft die Möglichkeiten, Geld zurückzubekommen.

© dpa Bei Zugausfällen und Verspätungen aufgrund von Bahnstreiks haben Fahrgäste oft die Möglichkeiten, Geld zurückzubekommen.

Fahrgäste von Zügen, die wegen des Streiks ausfallen, können ihre Fahrkarten im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen und bei Online-Tickets über www.bahn.de bei der Bahn kostenlos erstatten lassen. Alternativ kann man mit dem nächsten Zug in die gewünschte Richtung fahren. Auch bei höherwertigen Zügen geht dies ohne Aufpreis. Die Zugbindung wird bei streikbedingten Verspätungen ebenfalls aufgehoben - ausgenommen sind Schönes-Wochenende-, Quer-durchs-Land- und Länder-Tickets.

Wenn sich eine Ankunft am Zielort um voraussichtlich mindestens eine Stunde verspätet, gibt es die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten. Auch dann wird die Fahrkarte voll erstattet. Wer zwischen null und fünf Uhr mit über einer Stunde Verspätung ankommt, kann zur Weiterfahrt für bis zu 80 Euro auf Bus oder Taxi umsteigen. Bietet die Bahn eine Beförderungsmöglichkeit an, so hat diese Vorrang zu selbst organisierten Alternativen.

Wenn wegen Verspätungen oder Zugausfällen eine Weiterfahrt am selben Tag nicht zumutbar ist, muss die Bahn für Übernachtungskosten aufkommen. Auch hier gilt: Bietet die Bahn eine bestimmte Übernachtungsmöglichkeit an, hat diese Vorrang vor Alternativen.

Bei Verspätungen gelten folgende Entschädigungsregelungen: Ab einer Stunde Verspätung erhält man eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises, ab zwei Stunden Verspätung 50 Prozent. Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab einer Stunde entschädigt:

Zeitfahrkarten des Nahverkehrs:       1,50 € (2. Klasse) /   2,25 € (1. Klasse),
Zeitfahrkarten des Fernverkehrs:      5,00 € (2. Klasse) /   7,50 € (1. Klasse),
Mobility BahnCard 100:                    10,00 € (2. Klasse) / 15,00 € (1. Klasse).

Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes rückerstattet. Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.

Alle Ansprüche macht man grundsätzlich mit dem Fahrgastrechte-Formular geltend, dass bei Bahn-Mitarbeitern im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular erhältlich ist. 

Dieser Artikel wurde aktualisiert und wiederholt publiziert.

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