Vom Gesetz befreit

Kehrtwende in Franken: 24-Stunden-Supermarkt darf nun doch auch sonntags öffnen

Julia Ruhnau

nordbayern.de

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7.5.2022, 15:42 Uhr
So sieht die Nahkauf-Box in Pettstadt aus; der Minisupermarkt kommt ohne Personal aus und soll rund um die Uhr geöffnet haben.

© Achim Bachhausen/REWE Markt GmbH So sieht die Nahkauf-Box in Pettstadt aus; der Minisupermarkt kommt ohne Personal aus und soll rund um die Uhr geöffnet haben.

Kein Personal, nicht viel Platz, dafür aber Verfügbarkeit rund um die Uhr: In Pettstadt im Landkreis Bamberg steht seit einigen Wochen ein kleiner Laden, der als Vorbild dienen soll für die Lebensmittelversorgung in ländlichen Gebieten. So wünscht es sich zumindest die Rewe-Group, die den Walk-In-Store dort aufgestellt hat. Die Idee: Milch, Eier, Mehl und Gemüse zu jeder Tages- und Nachtzeit, und das in Gebieten, wo der nächste Supermarkt nicht unbedingt ums Eck ist.

In Pettstadt ist das der Fall, in der Gemeinde selbst gibt es keine anderen Einkaufsmöglichkeiten. Dementsprechend positiv wurde die Idee aufgenommen. "Von dem Konzept dieser neuen Art der Nahversorgung war ich sofort überzeugt", sagt etwa Josef Sier, einer der Kaufleute, die die "Nahkauf-Box" betreiben. Zusammen mit Thomas Scheuring, mit dem er in Walsdorf bereits einen konventionellen Nahkauf führt, betreut er nun die Miniversion in Pettstadt.

Doch gleich zu Anfang gab es Probleme. Das zuständige Landratsamt in Bamberg wies die Kaufleute auf die Gesetzeslage hin, konkret: das bayerische Feiertagsgesetz. Hier sichert Artikel 2 den "Schutz der Sonn- und Feiertage". Und der verbietet alles, was "geeignet ist, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen". Und dazu zählt offenbar auch der Supermarktbetrieb.

Minimarkt kommt ohne Personal aus

Und das, obwohl in der Nahkauf-Box niemand hinter der Kasse steht. Die Kunden verschaffen sich per EC-Karte Zutritt, kaufen ein und zahlen dann beim Hinausgehen kontaktlos. Dementsprechend empört waren Kaufleute und Lokalpolitik über die Einschränkung. Trotzdem blieb der Minimarkt an Sonn- und Feiertagen vorsichtshalber zu.

Das ist nun Geschichte. Die Gemeinde hat eine simple Lösung für das Problem gefunden: Sie ließ sich einfach vom Feiertagsgesetz befreien. Das sei in einzelnen Fällen möglich, bestätigte das bayerische Innenministerium gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Die Befreiung gilt nur lokal, andere Märkte mit ähnlichem Konzept können davon also nicht profitieren.

Erhalt der wohnortnahen Versorgung

In Pettstadt freut man sich über die Lösung. "Der Gemeinderat kam zu dem Ergebnis, dass die Schutzziele des Feiertagsgesetzes – Arbeitsruhe, Sonn- und Feiertagsruhe, Religionsfreiheit – durch den Betrieb des digitalen Kleinstsupermarkts (Nahkauf-Box) im Gewerbegebiet von Pettstadt nicht beeinträchtigt sind", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Öffnung des "digitalen Kleinsupermarktes" an Sonn- und Feiertagen sei zum Erhalt der wohnortnahen Versorgung notwendig, wird Bürgermeister Jochen Hack dort zitiert.

Tatsächlich ist die Befreiung im Feiertagsgesetz selbst angelegt. Aus "wichtigen Gründen" könne "im Einzelfall" eine Befreiung erteilt werden, heißt es in Artikel 5. Eine Ausnahme gibt es allerdings: der Karfreitag. Auch der Pettstädter Minisupermarkt wird also einmal im Jahre die Türen schließen müssen.

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