Drei Fragen an den Polizeichef

Feuerwerk ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt

Kerstin Goetzke

Nordbayerische Nachrichten Pegnitz/Auerbach

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30.12.2022, 16:40 Uhr
Manfred Plößner

© Polizei (oh), NN Manfred Plößner

Erwarten Sie zum Jahreswechsel nach den Corona-bedingten Einschränkungen viel private Silvesterknallerei?

Wir gehen davon aus dass sich das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk im üblichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren abspielen wird. Die Polizei ist zum Jahreswechsel verstärkt unterwegs und kontrolliert unter anderem auch Personen samt mitgeführtem Feuerwerk.

Welche Tipps geben Sie den Bürgern für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern?

Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten. Man sollte nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollte man nicht wieder anzünden, sondern entsorgen und Feuerwerkskörper sollte man nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

Ein weiterer Tipp ist, immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einzuhalten. Funktioniert das Feuerwerk nicht, ist es ratsam, mindestens 15 Minuten zu warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

Ab wann dürfen Feuerwerkskörper offiziell abgebrannt werden?

Das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk ist vom Samstag den 31. Dezember 2022 00.00 Uhr bis zum Sonntag den 1. Januar 2023 24.00 Uhr erlaubt. Wer außerhalb dieser Zeit Silvesterfeuerwerk abbrennt riskiert eine Anzeige samt Bußgeld nach der Sprengstoffverordnung.

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