Tatverdächtige vernommen

Wegen Kinderpornografie: Polizei durchsucht sieben Wohnungen in Franken

29.2.2024, 17:33 Uhr
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sind strafbar (Symbolbild).

© Christian Ohde via www.imago-images.de Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sind strafbar (Symbolbild).

In den frühen Morgenstunden haben zahlreiche Polizistinnen und Polizisten sieben Wohnungen in den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach durchsucht. Nach Informationen des Polizeipräsidiums Oberfranken mussten die Beamten in einem Fall gewaltsam in die Wohnung eines Tatverdächtigen eindringen, da dieser seine Tür nicht öffnen wollte. Sie stellten im Zuge der Durchsuchungen mehrere Speichermedien, Mobiltelefone und Laptops sicher, mit denen mutmaßlich Straftaten in Zusammenhang mit Kinderpornografie begangen wurden.

Mehrere Tatverdächtige wurden im Anschluss vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Sie stammen aus allen Altersgruppen und müssen sich nun strafrechtlich verantworten, denn sowohl der Besitz als auch das Verbreiten von Kinderpornografie stellt ein Verbrechen dar. Laut Gesetz sieht die Tat eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor.

Auch das Erhalten von Bildern mit kinderpornografischem Inhalt in einer Chatgruppe stellt ein Verbrechen dar. Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth appellieren deshalb, Chatgruppen auf etwaige Inhalte hin zu überprüfen, nicht auf Bilder mit derartigem Inhalt zu reagieren und sich mit dem Mobiltelefon bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.


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