Sicherheit im Straßenverkehr

Unterwegs mit dem Fahrrad: Diese Regeln gelten für Radfahrer

Kerstin Goetzke

Nordbayerische Nachrichten Pegnitz/Auerbach

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9.8.2022, 13:23 Uhr
Eltern sollten öfter gemeinsam mit ihnen Fahrrad fahren, damit sie sicherer mit dem Gefährt und im Straßenverkehr werden.

© Zacharie Scheurer/dpa, NN Eltern sollten öfter gemeinsam mit ihnen Fahrrad fahren, damit sie sicherer mit dem Gefährt und im Straßenverkehr werden.

"Grundsätzlich gelten für Fahrradfahrer die gleichen Verkehrszeichen wie für die anderen Verkehrsteilnehmer", erklärt Sebastian Schneider, Verkehrserzieher bei der Polizeiinspektion Pegnitz, und zählt auf:

- Gehweg, mit dem Zusatzzeichen "Fahrräder frei": Es darf mit dem Fahrrad gefahren werden, es ist aber kein Muss.

- Geteilter beziehungsweise gemeinsamer Geh- und Radweg, auch als "shared space" bekannt: Radfahrer müssen ihn benutzen, weil er einen sicheren Bereich für sie darstellt.

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Gemeinsamer Geh- und Radweg © Ralf Münch, NN

- Getrennter Geh- und Radweg: Durch Linien auf der Strecke wird diese für beide Parteien unterteilt; Radler müssen den Weg nutzen.

- Kreisverkehr I: Es gelten die gleichen Regeln wir für andere Verkehrsteilnehmer: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr muss man den Verkehrsteilnehmern im Kreisverkehr die Vorfahrt gewähren, bei der Ausfahrt ist auf kreuzende Fußgänger und gegebenenfalls andere Radfahrer zu achten. Gegebenenfalls muss man stehen bleiben. Das gilt auch für das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen.

- Kreisverkehr II: Wenn man einen (gemeinsamen oder getrennten) Weg entlang der Straße nutzt und sich einem Kreisverkehr nähert, haben die Einfahrenden in den Kreisel Vorfahrt, die Ausfahrenden müssen eigentlich anhalten. "Doch Vorsicht kann - wie immer im Straßenverkehr - nicht schaden", rät der Polizist.

- Durchlässige Sackgasse: So hätten sie NN-Leser gerne an der Friedrich-Engelhardt-Straße. Bislang müssen sie dort absteigen und schieben. Wenn der Gehweg verbreitert würde, könnte die Stelle für den Radverkehr freigegeben werden. Sie könnten dann bis zum Kreisverkehr durchfahren.

- Freigegebene Einbahnstraße: Radfahrer dürfen die Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung nutzen. Das Schild "Einfahrt verboten" am Ende der Einbahnstraße wird ergänzt durch "Radfahrer frei". So soll es an der Unteren Raumersgasse in Pegnitz kommen. Dann sollten Radfahrer am rechten Fahrbahnrand entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung fahren, in einigen Bereichen sollen entsprechende Linien für mehr Sicherheit sorgen.

Freigegebene Einbahnstraße

Freigegebene Einbahnstraße © Stefan Puchner, NN

- "Egal ob entgegen einer Einbahnstraße, an einer Engstelle oder an anderen möglichen Gefahrenstellen: Eine Alternative ist immer, abzusteigen und das Fahrrad über den Gehweg zu schieben", so Schneider.

- Ampel: Dort müssen Radfahrer absteigen und schieben.

- Bis zum achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie ihn benutzen. Ihre Begleitpersonen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen auf dem Gehweg fahren. Danach haben sie den Radweg, falls vorhanden, oder die Straße zu benutzen.

- Geschwindigkeit: Radler müssen sich, wie auch Autofahrer, an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Vor allem in Tempo-30-Zonen, wenn es bergab geht, sind manchmal höhere Geschwindigkeiten möglich, beispielsweise in der Pegnitzer Lohesiedlung.

Weitere Tipps, die der Polizist gibt:

- Radfahrende sollten sich immer auf den Verkehr und ihr Umfeld konzentrieren und sich nicht durch Musik am Kopfhörer oder beispielsweise das Smartphone ablenken lassen. bei denen, die sich nicht daran halten, kann ein Verwarngeld fällig werden.

Mit dem Handy am Lenker: Das ist gefährlich und kann teuer werden.

Mit dem Handy am Lenker: Das ist gefährlich und kann teuer werden. © Patrick Pleul/dpa, NN

- Auch wenn es keine gesetzliche Vorgabe gibt, empfiehlt der Verkehrs-Experte das Tragen eines Helms und heller Kleidung mit Reflektoren: "Man kann auch ohne Fremdverschulden stürzen und sich schwer verletzen", gibt er zu bedenken. Für Senioren auf E-Bikes gebe es spezielle Helme, die auch den seitlichen Kopf schützen, da ältere Menschen anders fallen als junge, weiß Schneider, der im Dienst schon viele schwere Unfälle gesehen hat. Außerdem ist er der Meinung, dass Eltern und andere Erwachsene eine Vorbildfunktion für Kinder haben: Sie alle sollten beim Radfahren einen Helm tragen: "Auch der beste Fahrer braucht einen Helm."

- Sinnvoll seien auch Tagfahrlichter - "alles, was leuchtet, ist gut" - und das Einschalten des Lichts bei Dunkelheit. Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Reflektoren und Rückstrahlern ("Katzenaugen" in den Speichen, Pedalrücktrittstrahler, weiße und rote Rückstrahler vorne und hinten am Rad) empfiehlt der Verkehrs-Experte Reflektoren am Rahmen des Fahrrads. Vorgegeben sind übrigens auch eine Klingel und funktionierende Bremsen.

- Das "A und O" sei es im Straßenverkehr, Handzeichen zu geben. Das diene zum einen der Orientierung der Autofahrer und somit zum anderen der eigenen Sicherheit.

- Die Verwendung der langen Fähnchen an Kinder-Fahrrädern sollte aber laut Schneider immer abgewogen werden: Zwar tragen sie zur besseren Sichtbarkeit bei, beeinträchtigen aber auch die Balance und Stabilität des Zweirads. Bei Anhängern, in denen Kinder sitzen, sei ein solches Fähnchen jedoch sinnvoll, weil diese meist breit und niedrig seien und mit der Fahne besser wahrgenommen werden könnten. Außerdem sei es wichtig, dass Eltern ihre Kinder im Anhänger anschnallen und ihnen gegebenenfalls einen Helm aufsetzen.

Fähnchen am Anhänger findet der Experte sinnvoll.

Fähnchen am Anhänger findet der Experte sinnvoll. © Luka Gorjup/dpa, NN

- Apropos Kinder: Eltern sollten öfter gemeinsam mit ihnen Fahrrad fahren, damit sie sicherer mit dem Gefährt und im Straßenverkehr werden. "Es bringt nichts, wenn man sie überbehütet, sie brauchen die Übung", sagt der Familienvater.

- Außerdem sollten Radfahrer beachten, dass sie sich oft im toten Winkel der Spiegel von Autos oder Lastwagen befinden. Gerade wenn die motorisierten Fahrzeuge abbiegen wollen, können die Fahrradfahrer übersehen werden. So entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Sollten Radfahrer selbst einen Spiegel nutzen, sollten sie dennoch einen Schulterblick machen, empfiehlt Schneider. "Man darf sich nicht blind auf den Spiegel verlassen: Er ist recht klein und man sieht nicht alles darin."

Problematisch sieht er den Stellenwert der Radfahrer in Deutschland: Selbst wenn ein Fahrrad auf einer Vorfahrtsstraße angefahren komme, würden Autofahrer oftmals das "Vorfahrt gewähren" missachten und "noch schnell" aus der Einfahrt fahren. Doch inzwischen sind viele Zweiräder mit einem Unterstützungsmotor ausgestattet und schneller unterwegs. "Daran haben sich noch nicht alle Autofahrer gewöhnt und es kommt zu Konfliktsituationen", hat der Polizist beobachtet. Er empfiehlt: "Schaut, ob der andere euch sieht und bleibt im Zweifelsfall lieber stehen."

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