Gleichbehandlung

Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Bayrischer Verband reicht Musterklage ein

21.11.2022, 05:57 Uhr
Wer Landespflegegeld erhält, muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Zumindest ist das in anderen Bundesländern so.

© IMAGO/Zoonar.com/Markus Mainka Wer Landespflegegeld erhält, muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Zumindest ist das in anderen Bundesländern so.

Der Sozialverband VdK Bayern hat zwei Musterklagen eingereicht - eine am Bundesverfassungsgericht und eine am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Verband möchte erwirken, dass pflegebedürftige Menschen vom Rundfunkbeitrag befreit werden - konkret soll es dabei um Personen gehen, die Landespflegegelder erhalten. Ein Anrecht auf das Landespflegegeld haben pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 2. In Bayern betrifft das rund 350.000 Personen.

In Ländern wie Rheinland-Pfalz oder Berlin sind Bezieher des Landespflegegelds bereits von dem Rundfunkbeitrag befreit. "Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt, einen Bezieher aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreit", so Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung beim Sozialverband VdK Bayern, gegenüber den Nürnberger Nachrichten (NN).

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der zwischen den Bundesländern geschlossen wurde und national bindend ist, legt fest, dass Menschen, die Landespflegegeld beziehen, von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind. Wieso die Betroffenen in Bayern weiterhin Rundfunkbeiträge zahlen müssen und was der VdK Bayern ihnen rät, das lesen Sie auf NN.de.