Bistum Augsburg überdenkt Höhe der Zahlungen an Missbrauchsopfer

6.10.2020, 11:38 Uhr
Bistum Augsburg überdenkt Höhe der Zahlungen an Missbrauchsopfer

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Juni war das Bistum Augsburg vorgeprescht und hatte angekündigt, bis zu 75.000 Euro für die Opfer sexuellen Missbrauchs zu zahlen. Der Augsburger Bischof Meier war noch nicht einmal geweiht, da hatte er sich schon im Alleingang auf die Höhe von Zahlungen für Missbrauchsopfer festgelegt. Nachdem die katholischen deutschen Bischöfe sich in der Bischofskonferenz (DBK) aber nun Ende September auf Einmalzahlungen von maximal 50.000 Euro geeinigt haben, ist unklar, ob es in Augsburg bei dem ursprünglichen Modell bleibt.


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Bischof Bertram Meier habe damals „erklärt, dass er die damals zu dieser Thematik noch zu beschließenden Regelungen der Deutschen Bischofskonferenz für sein Bistum übernehmen wird“, teilte das Bistum auf Anfrage mit. „Zum jetzigen Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest, ob und wie die diözesane Anerkennungs- und Unterstützungsordnung diesbezüglich geändert und angepasst wird.“

Einmalzahlungen von 50.000 Euro

Vor ein paar Tagen hatte die DBK sich auf eine einheitliche Vorgehensweise bei Anerkennungszahlungen für die Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche geeinigt. Bei den maximal 50.000 Euro soll es sich um Einmalzahlungen handeln, die für jeden Betroffenen durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium individuell festgelegt würden, wie der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing sagte. Zusätzlich könnten Betroffene Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.


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Der Augsburger Vorschlag aus dem Juni blieb bei den reinen Einmalzahlungen hinter dem DBK-Konsens zurück. Die sollten – je nach Schwere des Falles – im Bistum nur bis zu 25.000 Euro betragen. Allerdings sollte in der Augsburger Diözese auch eine monatliche Unterstützungszahlung bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 75.000 Euro möglich sein. „Ich wollte hier nicht länger zuwarten und die betroffenen Personen vertrösten“, begründete Meier das Vorpreschen damals.

Auch das Bistum Regensburg hatte die DBK-Regelung nicht abgewartet und im August bekannt gegeben, seine Zahlungen für die Opfer sexuellen Missbrauchs auf bis zu 50.000 Euro aufzustocken. Darum ergebe sich dort kein Handlungsbedarf, sagte ein Sprecher. Betroffene seien in Regensburg auch an der Antwort auf die Frage beteiligt gewesen, wie viel Geld Opfern von sexuellem Missbrauch in der Kirche gezahlt werden sollte, betonte er.

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