Der Fall Gustl Mollath wird aufgearbeitet

24.4.2013, 19:48 Uhr
Der Fall Gustl Mollath wird jetzt auch von einem Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag aufgearbeitet.

© dpa Der Fall Gustl Mollath wird jetzt auch von einem Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag aufgearbeitet.

Zum Ausschussvorsitzenden wurde Florian Herrmann (CSU) bestimmt, zu dessen Stellvertreter der Freie-Wähler-Abgeordnete Florian Streibl. Die konstituierende Sitzung ist bereits an diesem Freitag, die ersten Zeugen sollen am 14. Mai vernommen werden. Justizministerin Beate Merk (CSU) soll aber erst ganz am Ende als Zeugin geladen werden. Die Opposition wirft der CSU-Politikerin und ihren Mitarbeitern vor, dem Landtag im Fall Mollath mehrfach die Unwahrheit gesagt zu haben.

Der Untersuchungsausschuss steht unter erheblichem Zeitdruck: Die Arbeit muss rechtzeitig vor der Landtagswahl erledigt sein – deshalb bleiben dem Gremium nur noch eine gute Handvoll Sitzungswochen. Streibl sagte: „Für die Wahrheit und für die Aufklärung ist es nie zu spät und darf es auch nie zu spät sein.“ Er fügte hinzu: „Es geht nicht um Wahlkampf, es geht um Wahrheit und es geht um Gerechtigkeit.“

Herrmann argumentierte dagegen, dass im Rechtsausschuss bereits umfassende Aufklärungsarbeit geleistet worden sei. „Aus unserer Sicht wäre es daher nicht nötig gewesen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.“ Trotzdem stimmte auch die CSU für die Einsetzung des Gremiums.

Der Nürnberger Gustl Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er laut Gerichtsurteil seine Frau misshandelt hat. Nach Einschätzung des Bezirksklinikums Bayreuth leidet Mollath weiterhin an Wahn und ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Brisant ist der Fall, weil der heute 56-Jährige im Jahr 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigt hatte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte damals keine Ermittlungen eingeleitet. Im Jahr 2011 bestätigte eine Untersuchung der Bank manche Vorwürfe Mollaths. Inzwischen wollen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.

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