Ab März 2020 mit dem E-Scooter durch Erlangen

21.2.2020, 06:00 Uhr
Ab März 2020 mit dem E-Scooter durch Erlangen

© Oliver Berg/dpa

In Nürnberg sorgen E-Scooter schon länger für Aufsehen — und manchmal auch für Ärger. Ab März wollen gleich drei Verleihsysteme in Erlangen an den Start gehen. Drohen dann ähnliche Probleme wie in der Noris? Schließlich häufen sich dort Beschwerden über Unfälle sowie wildes Parken und Fahren.

Planungs- und Baureferent Josef Weber bleibt da erst einmal gelassen: "Noch wissen wir gar nicht, welche Firmen ab wann tatsächlich kommen und wie viele Fahrzeuge sie dann im Angebot haben".

Roller könnten wieder verschwinden

Die Stadt hat zwar mit drei Anbietern einen Kooperationsvertrag vereinbart, doch der verpflichtet die jeweiligen Firmen nicht zum tatsächlichen Betrieb. Mit Blick auf die doch eher kurzen Wege, die sich mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen lassen, äußert sich Weber im EN-Gespräch zurückhaltend: "Wenn das Angebot nicht angenommen wird, verschwinden die E-Roller wieder".

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Zunächst aber kommen sie erst einmal am 1. März. Unter den drei Anbietern ist auch das schwedische Unternehmen Voi, das im vergangenen Juli auch in der großen Nachbarstadt mit seinen kleinen Flitzern an den Start gegangen ist.

Nicht alle Stadtgebiete umfasst

Auch wenn sich laut Weber erst nach einigen Monaten zeigen wird, wie die Elektrokleinstfahrzeuge angenommen werden, müssen sich die Vermieter an bestimmte Regeln halten: So dürfen pro Anbieter höchstens 150 Fahrzeuge angeboten werden, insgesamt wären das zum derzeitigen Stand also 450.

Das Betriebsgebiet umfasst dabei Innenstadt und angrenzende Teilbereiche; Alterlangen, Sieglitzhof. Burgberg und Tennenlohne gehören beispielsweise nicht dazu (eine Übersicht steht auf der Homepage der Stadt).

Außerdem sieht der freiwillige Kooperationsvertrag unter anderem vor, dass E-Tretroller nur im öffentlichen Straßenraum in der Regel im Randbereich (Gehwege, Platzbereiche) abgestellt werden dürfen — dort dürfen zudem nur maximal vier E-Scooter nebeneinanderstehen.

Zwischen diesen Punkten müssen jeweils 50 Meter Abstand bestehen. Zugleich gibt es "rote Zonen", in denen das Abstellen der E-Roller im öffentlichen Straßenraum verboten ist, darunter sind etwa Fußgängerzonen, Spielplätze und Grünflächen.

Hype wird nicht erwartet

Ob es bald Beschwerden über herumliegende Fahrzeuge gibt, will Weber abwarten. "Es sind die Benutzer, die die Fahrzeuge irgendwo hinwerfen", sagt er, "es braucht schon eine gewisse Kultur und Disziplin." Da Erlangen aber Fahrradstadt ist, hofft der Baureferent, dass "die Leute, die ihr Fahrrad halbwegs vernünftig abstellen", das auch mit ihrem E-Scooter machen.

Auch die bisweilen geäußerte Kritik an den Arbeitsbedingungen der Anbieter reiche für ein Verbot nicht aus: Sogenannte Rollersammler oder Juicer (die die Fahrzeuge in der Nacht einsammeln und zu einer Ladestation fahren) befinden sich oft im Niedriglohnsektor. "Wir haben als Kommune keine Rechtsgrundlage, die besagt, dass wir diese Firmen nicht annehmen", sagt Weber.

Letztlich müsse der Kunde entscheiden, ob er das wolle oder nicht. An einen "großen E-Scooter-Hype" in Erlangen glaubt er persönlich ohnehin nicht. "Aber vielleicht", sagt er vorsichtig, "werde ich da auch Lügen gestraft."

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