Alkoholverbot an mehren Plätzen in Erlangen
11.6.2021, 15:38 UhrDie am Montag, 7. Juni, in Kraft getretene 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet die Kommunen, im öffentlichen Raum Bereiche festzulegen, in denen der Konsum von Alkohol untersagt ist.
Ausgewählt werden sollen "öffentliche Verkehrsflächen der Innenstädte und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten".
Bohlenplatz und Fußgängerzone
Diesen Vorgaben entsprechend gilt seit 11. Juni 2021 ein Alkoholverbot (20 bis 6 Uhr) an der Schwabachanlage samt Freizeitanlage am Bürgermeistersteg, am Bohlenplatz sowie im Bereich der Fußgängerzone (Nürnberger Straße, beginnend Ecke Sedan-/Nürnberger Straße, Besiktasplatz, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, Hauptstraße, beginnend Ecke Güterhallenstraße, Untere Karlstraße, Calvinstraße, Hugenottenplatz, Busbahnhof, Bahnhofplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloss- und Marktplatz, Hauptstraße, endend Ecke Wasserturm-/Heuwaagstraße).
Für Flächen, die in der Fußgängerzone für die Außengastronomie ausgewiesen sind, gilt das Alkoholverbot nicht.
Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.