Anklage fordert Freispruch im Prozess um Mord in Tiefgarage

13.6.2012, 13:47 Uhr
Archivfoto: Im Prozess um den Mord in einer Erlanger Tiefgarage hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten gefordert.

© dpa Archivfoto: Im Prozess um den Mord in einer Erlanger Tiefgarage hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten gefordert.

Dennoch komme der 47-Jährige „nach wie vor als Täter in Betracht“. Ursprünglich hatte die Anklagebehörde dem Mann vorgeworfen, im Jahr 1999 eine Arzthelferin in einer Tiefgarage getötet zu haben. Das Urteil soll an diesem Donnerstag fallen. Auch die Verteidigung forderte einen Freispruch. Anwalt Peter Doll zeigte sich von der Unschuld seines Mandanten überzeugt: „Das Motiv stand von Anfang an und steht immer noch auf tönernen Füßen.“ Die Eltern des Opfers, die in dem Indizienprozess als Nebenkläger auftreten, glauben hingegen weiter an die Schuld des Mannes.

Die Staatsanwaltschaft war anfangs davon ausgegangen, dass der Landschaftsgärtner die 27 Jahre alte Patentante seiner Tochter mit mehreren Messerstichen umgebracht hatte, um den sexuellen Missbrauch an seiner Tochter zu vertuschen. Das Mädchen hatte sich am Tattag mit seiner Patin treffen wollen – möglicherweise, um sich ihr anzuvertrauen. Wegen des Missbrauchs war der Mann in einem ersten Verfahren zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Vom Mordvorwurf wurde er hingegen freigesprochen. Daraufhin legten alle Prozessbeteiligten Revision ein, der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück nach Nürnberg.

Der neue Prozess platzte allerdings im Herbst 2011 nach wenigen Tagen, als bekannt wurde, dass der Staatsanwaltschaft neue, der Verteidigung unbekannte Beweise vorlagen. So hatte ein DNA-Gutachten ergeben, dass die am Ohrring und unter den Nägeln des Opfers gefundenen genetischen Spuren nicht zu dem Angeklagten passten. Auch die Reifenspuren am Tatort gehörten nicht zu dessen Auto. Derzeit findet die dritte Auflage des Prozesses statt.

 

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