Auch in Erlangen ein Problem: AOK spart bei Demenz-WGs

12.7.2019, 14:00 Uhr
Auch in Erlangen ein Problem: AOK spart bei Demenz-WGs

© Foto: Christiane Oelrich/dpa

In Erlangen gibt es zwei Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. Und auch hier ist es so, dass die Versicherten — beziehungsweise eben ihre Angehörigen — deshalb nun selbst zur Kasse gebeten werden. Zusätzlich zu den Kosten für einen Pflegeplatz, die sich auf mindestens 2000 Euro belaufen, kommen nun auf viele Betroffene zusätzlich monatlich noch Kosten in Höhe von 300 bis zu 1500 Euro zu.


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Bei der unabhängigen Pflegeberatung der Stadt Erlangen hat es diesbezüglich bereits mehrfach Anfragen gegeben — von Angehörigen, die momentan einen Pflegeplatz suchen, und auch von Angehörigen, die bereits ein Familienmitglied mit Demenz in einer solchen WG untergebracht haben, und nun befürchten, dass sie sich das künftig nicht mehr leisten können.

"Wir weisen die Leute darauf hin, dass es da im Moment Probleme gibt", sagt Jessica Schönstein, Mitarbeiterin in der unabhängigen Pflegeberatung. "Und dass es sich um gesetzliche Fragen handelt, die noch nicht endgültig geklärt sind."

Die AOK argumentiere, so Schönstein, dass in einer Demenz-WG eine 24-Stunden-Präsenzkraft vor Ort sei und leichte Behandlungspflege übernehmen könne — beispielsweise Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamentengabe und Blutzucker messen. Laut AOK einfachste Laientätigkeit, also das, was man auch pflegenden Angehörigen zutrauen würde. Die Leute seien verunsichert, weil das Ganze auf Kosten der Angehörigen und der Betroffenen gehe, so Schönsteins Beobachtung.

So wichtig sind ambulant betreute Wohngemeinschaften

Dabei gibt es eigentlich gar keinen Zweifel daran, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften ein wichtiger Bereich bei den Pflegeangeboten sind. Melanie Huml, Ministerin für Gesundheit und Pflege, hatte bereits Anfang des Jahres Unterstützung zugesagt. Und ein Ministeriumssprecher sagte auf Anfrage dieser Zeitung: "Für die pflegerische Versorgung gewinnen ambulant betreute Wohngemeinschaften weiter an Bedeutung."

Das Ministerium sei bestrebt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es allen Bürgern mit Pflegebedarf ermöglichen, sich für alternative Wohn- und Versorgungsformen zu entscheiden. Insofern werde das Ministerium "die weitere Entwicklung zu den Behandlungspflegeleistungen im Blick behalten" und sei mit der AOK im Gespräch. Im Rahmen der staatlichen Rechtsaufsicht könne das Ministerium Entscheidungen des Krankenversicherungsträgers rechtsaufsichtlich jedoch nur dann beanstanden, wenn es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen geltendes Recht handelt.

Die AOK Bayern verweist dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts — bei dem es um eine stationäre Wohngemeinschaft ging — , das das Sozialgericht Bayreuth auf ambulant betreute Wohngemeinschaften übertrug.

Kritik von der Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich

"Man wird aus dem Nichts mit einer Entscheidung der Krankenkasse, nicht zu bezahlen, konfrontiert", kritisiert ein Angehöriger. Für die Leistungen, um die es jetzt gehe, seien in jedem Fall befähigte Pflegekräfte nötig. Diese Aufgabe ungeschultem Personal zuzuschieben, sei zudem ein rechtliches Problem und gefährde, zum Beispiel bei falscher Medikamentengabe, das Wohl und die Gesundheit des Betroffenen.

Das Gebaren der AOK Bayern befremde sie, sagt die Erlanger Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich, die auch Patientenbeauftragte der SPD und im Gesundheitsausschuss des Bundestags ist. Sie habe nächste Woche ein Gespräch mit zwei Mitarbeitern der AOK Bayern und werde sich erklären lassen, "auf welche Rechtsgrundlage sie das stützen. Dann lasse ich klären, ob das der Gesetzgeber auch so sieht".


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Im Grunde jedenfalls, so Stamm-Fibich, sei alles klar durch den Gesetzgeber geregelt. Als dieser die Demenz-Wohngemeinschaften geschaffen habe, sei dahinter die Überlegung gestanden, Menschen mit Demenz einen geschützten Raum zu geben. "Sie in einem normalen Pflegeheim zu integrieren, würde nicht funktionieren."

"Wenn es nicht anders geht, muss der Gesetzgeber diese Lücke schließen, damit die Behandlungspflege weiterhin in Wohngemeinschaften stattfinden kann und von Fachkräften ausgeführt wird, so wie es der Gesetzgeber will", sagt Stamm-Fibich.

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