Bubenreuth kann Sanierungen angehen

13.11.2019, 14:00 Uhr
Bubenreuth kann Sanierungen angehen

© Klaus-Dieter Schreiter

Die Gemeinde möchte mit Hilfe des Bund-Länder-Förderprogramms "Soziale Stadt" in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ermöglichen. Obwohl die Ausweisung eines Sanierungsgebietes für die Einwohner viele Vorteile wie beispielsweise Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten bringt, hatte es erhebliche Widerstände gegeben. Es hatte sich sogar eine Bürgerinitiative (BI) gegründet. Inzwischen aber scheinen die Bürger verstanden zu haben, dass es die Gemeinde nur gut mit ihnen meint. Während der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte sich ein Sprecher der Bürgerinitiative sogar bei Bürgermeister Norbert Stumpf und dem Gemeinderat für deren Einsatz bedankt.

Im Gegenzug bedankte sich Stumpf für das Engagement der BI. Die hatte unter anderem darauf gedrängt, dass es keine Einträge in das Grundbuch geben soll und dass keine Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen von den Eigentümern gezahlt werden müssen, wenn sich der Grundstückswert durch die Sanierungsmaßnahme erhöhen sollte. Solche Möglichkeiten sind nun ausgeschlossen, weil die Gemeinde die Sanierung im sogenannten "vereinfachten Sanierungsverfahren" durchführen will.

Offenbar ist das schon immer das Ziel der Gemeinde gewesen, jedoch konnte das erst nach dem Abschluss der im Baugesetzbuch vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen förmlich festgelegt werden. Die wurden von dem Stadtplaner Friedrich H. Meyer durchgeführt, und der hatte unter anderem festgestellt: "Die besonderen Rahmenbedingungen in Bubenreuth rechtfertigen die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt". Zudem ergab sich aus den Untersuchungen, dass weder sanierungsrechtliche Veränderungssperren noch Verfügungssperren notwendig sind. Damit gebe es "nur Gewinner", frohlockte Bürgermeister Stumpf.

Alle Fraktionen im Gemeinderat zeigten sich mehr oder minder zufrieden mit der Sanierungssatzung "Alter Ort". Sie wurde darum einstimmig beschlossen. Das Gebiet umfasst die Neue Straße, die Areale entlang der Scherleshofer Straße bis zur Falkenstraße und die Grundstücke entlang der Hauptstraße bis zur Rathsberger Steige einschließlich des geplanten Bürgertreffs H 7 und des Mörsbergeigartens. Ein Katalog mit den Maßnahmen, die gefördert werden können, und mit den Richtlinien soll nun noch erstellt werden. Das Baugesetzbuch sagt, die Maßnahmen sollen innerhalb von 15 Jahren durchgeführt werden. Jedoch ist eine Verlängerung dieser Frist durch Beschluss des Gemeinderates durchaus möglich.

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