Bubenreuth splittet Abwassergebühr auf

12.1.2018, 18:00 Uhr
Bubenreuth splittet Abwassergebühr auf

© Klaus-Dieter Schreiter

Bislang wurden auch in Bubenreuth die jährlichen Kosten der gesamten Abwasseranlage entsprechend dem Trinkwasserverbrauch in Kubikmeter pauschal erhoben. Das ist entsprechend der Urteile sowohl des bayerischen aus dem Jahre 2003 als auch des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 2010 aber nicht mehr zulässig. Gebühren zur Kostendeckung der Abwasserbeseitigung für Schmutzwasser und Niederschlagswasser müssen demnach getrennt erhoben werden. Die Berechnung der Schmutzwassermenge ist einfach: Es wird dafür der Frischwasserverbrauch herangezogen, der über die Wasseruhr gemessen wird.

Die Berechnung der Niederschlagswassermenge hingegen ist etwas komplizierter, denn es gibt dafür keine Wasseruhr. Doch soll die Niederschlagswassergebühr nach der tatsächlich in die Entwässerungsanlage eingeleiteten, jährlichen Niederschlagswassermenge erhoben werden. Als Hilfsgröße für die Berechnung der Gebühr wird darum die Fläche herangenommen, über die das Regenwasser in das öffentliche Entwässerungssystem abgeleitet wird.

Das sind die befestigten und bebauten Flächen eines Grundstücks. Um den Grad der Versiegelung festzustellen, hat die Gemeinde Bubenreuth ein Kommunalberatungsbüro aus Veitshöchheim eingeschaltet. Das erstellt nun aufgrund der Kanalberechnungsdaten sowie von Flurstücks- und Luftbilddaten grundstücksbezogene Erhebungsbögen. Aus den erhobenen Daten werden für jedes Grundstück sogenannte Abflussbeiwerte errechnet, die zwischen null (wenn das Grundstück weder bebaut noch versiegelt ist) und eins (bei kompletter Versiegelung) liegen können. Um die Sache nicht noch komplizierter zu machen werden alle errechneten Werte sieben Versiegelungsstufen mit sogenannten Grundstücksabflussbeiwerten (GAB) zugeordnet.

Eigentümer werden befragt

Die GAB multipliziert mit der Grundstücksfläche ergibt die gebührenrelevante Fläche zur Niederschlagswassergebühr. Im Gemeinderat ist sind diese GAB-Stufen nun festgelegt worden.

Die Gemeinde will die Erhebungsbögen im Frühjahr an die Grundstückseigentümer verschicken. Sollte sich dann herausstellen, dass die tatsächlich versiegelte Fläche, von der das Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird, um mindestens 200 Quadratmeter von der errechneten Fläche abweicht und die Zuordnung zur Versiegelungsstufe darum nicht stimmt, kann die Zuordnung geändert werden. Dafür müssen die Grundstückseigentümer aber selbst sorgen.

Die Grünen im Gemeinderat wollten diese Abweichung von 200 Quadratmeter zwar auf 400 Quadratmeter abgeändert haben, was vermutlich weniger Widersprüche bedeutet hätte. Das aber lehnte der Gemeinderat ab. Der Beschluss über die gesplittete Abwassergebühr wurde dann mehrheitlich gefasst.

Der Gemeinderat beschloss zudem, Zisternen mit Überlauf gebührenmindernd zu berücksichtigen, auch wenn dieser Überlauf an die öffentliche Entwässerung angeschlossen ist. Allerdings muss eine Zisterne dafür mindestens drei Kubikmeter Wasser zurückhalten können. Je Kubikmeter wird die gebührenpflichtige Grundstücksfläche dann um zehn Quadratmeter reduziert.

Insgesamt, so Bürgermeister Norbert Stumpf, würden die Gesamteinnahmen der Gemeinde aus den neuen Abwassergebühren zwar nicht verändert. "Der eine wird aber mehr, und der andere weniger zahlen", glaubt der Bürgermeister. Wie hoch die jeweilige Gebühr sein wird ist noch nicht klar. Stumpf schätzt, dass die Regenwassergebühr zwischen 15 und 25 Cent pro Quadratmeter errechneter gebührenpflichtiger Fläche liegen wird. Die jetzige Gebühr für das Abwasser wird entsprechend sinken.

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