Viel Zustimmung

Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Das sagen Kliniken und Seniorenheime in Franken

13.12.2021, 12:30 Uhr
Ab Mitte März 2022 unterliegen Beschäftigte insbesondere in Einrichtungen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden, einer Impfpflicht (Symbolbild).

© Hans-Joachim Winckler, NN Ab Mitte März 2022 unterliegen Beschäftigte insbesondere in Einrichtungen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden, einer Impfpflicht (Symbolbild).

Als Markus Söder Anfang 2021 den Vorstoß wagte, war der Aufschrei (noch) groß: Als einer der ersten überhaupt hatte der Bayerische Ministerpräsident eine Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte ins Spiel gebracht.

Nun, fast ein Jahr später, hat die neue Bundesregierung den Vorschlag aufgegriffen und in ein Gesetz gegossen: So beschlossen Bundestag und Bundesrat am Freitag, 10. Dezember 2021, unter anderem erstmals eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen.

Demnach sollen ab Mitte März 2022 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden, einer Impfpflicht unterliegen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll etwa für Altenheime und Krankenhäuser, Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste sowie sozialpädagogische Zentren gelten. Verweigerern könnten ein Betretungsverbot und schlimmstenfalls der Jobverlust drohen.

Söders Vorstoß kam im Wohnstift Rathsberg gut an

Im Vorstand des von einem gemeinnützigen Verein organisierten Wohnstift Rathsberg in Erlangen war bereits Söders Vorschlag einer einrichtungsbezogenen Impflicht gut angekommen: "Ich sehe das auf jeden Fall als Option an, insbesondere, was die Mitarbeiter in Heimen betrifft", sagte damals der Vorsitzende Wolfgang Strittmatter.

Sein Nachfolger, Geschäftsführer Rudolf Christa, bleibt zwar in der Formulierung etwas diplomatischer, meint aber, da das Vorhaben jetzt gesetzt ist: "Grundsätzlich begrüßen und unterstützen wir sämtliche Maßnahmen, die zum Wohl und Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner geeignet sind." Wenn Christa das sagt, weiß er, wovon er spricht: Als Geschäftsführer der beiden Wohnstifte Rathsberg und Am Tiergarten (Nürnberg) ist er nun für zwei Einrichtungen verantwortlich, die in der Pandemie mit mehreren größeren Ausbrüchen zu kämpfen und Todesopfer zu beklagen hatten.

Doch könnte es sein, dass der ohnehin kritische Personalstand bei Pflegekräften durch die neue Regelung noch verschärft wird, weil Impfunwillige ihrem Beruf den Rücken kehren? Christa möchte sich da nicht festlegen. "Es bleibt, die Entwicklungen abzuwarten", sagt er. Der Wohnstift-Geschäftsführer geht davon aus, dass mehr als etwa 90 Prozent der Beschäftigten bereits mehrmals geimpft sind.

Mehrzahl der Mitarbeitenden in Parkanlage ist geimpft

Auch in der Uttenreuther Parkwohnanlage für Senioren ist die Mehrzahl der Mitarbeitenden geimpft: "Von knapp 100 Beschäftigten sind fünf nicht geimpft", berichtet Geschäftsführer Peter Müller, "und von diesen fünf werden sich jetzt auch noch zwei impfen lassen". Unter den Ungeimpften seien letztlich zwei, die bereits angekündigt hätten, den Pflegebereich zu verlassen, erzählt Müller.

Der Geschäftsführer blickt dabei aber schon in die Zukunft. Denn wenn die Impfpflicht für alle kommt, habe sich die Frage nach dem Personalstand ja erübrigt, sagt er. "Dann können diese Mitarbeiter auch in keinen anderen Beruf". Vielleicht, so vermutet er, kommt durch die geplante Einführung einer generellen Impfpflicht dann die Einsicht auch seiner beiden Mitarbeitenden, sich doch noch gegen Sars-CoV-2 immunisieren zu lassen.

Für den Geschäftsführer steht es an oberster Stelle, die Seniorinnen und Senioren möglichst gut vor einer Corona-Infektion zu schützen: "Deshalb halte ich die jetzige Impfpflicht für Pflegeberufe für absolut sinnvoll, wir testen unsere Mitarbeiter auch schon das ganze Jahr über und nun gilt auch wieder die FFP-2-Pflicht für alle - der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner hat oberste Priorität." Auch die Seniorinnen und Senioren sind alle geimpft und auch schon geboostert. "Ich bin froh, dass wir diese Sicherheit haben", sagt Müller.

Der Geschäftsführer des Erlanger Waldkrankenhauses St. Marien, Carsten Haeckel, hält die nun getroffene Regelung ebenfalls für gut und sehr hilfreich. In seiner Einrichtung handelt es sich zwar auch um einen relativ kleinen Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die noch nicht geimpft sind. Das heißt: Ungefähr 85 bis 90 Prozent der rund 1000 Mitarbeitenden sind mindestens doppelt geimpft, 10 bis 15 Prozent ungeimpft, also 100 bis 150 Beschäftigte.

Ungeimpfte fänden sich in seiner Einrichtung gemischt in allen Gruppen: bei Pflegekräften und aus dem Bereich der Berufsfachschule, Reinigung und Verwaltung, auch zwei Ärzte seien darunter, sagt Haeckel und nennt es "mehr oder weniger ein Personalmix des Krankenhauses". In seltenen Fällen, so der Waldkrankenhaus-Geschäftsführer, der selbst zugleich Arzt ist, können auch medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen.

Befürchtet Haeckel, dass mit der Einführung dieser beschränkten Impfpflicht Mitarbeitende das Haus verlassen? "Das ist am Ende natürlich schwer zu sagen", antwortet er.

Doch im europäischen Ausland, wo, wie etwa in Frankreich, ähnliche Regelungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen schon länger gelten, sei die Zahl derer, die dann wirklich den Arbeitsplatz gewechselt haben, verschwindend wenig gewesen. "Wenn wir davon ausgehen, dass bei uns die Dynamik genauso ist wie woanders, dann denke ich, dass es wenige sind, die man verliert und es am Ende vielmehr zu einer Befriedung führen wird".

Für eine klare Ansage

Manchmal, so sagt Haeckel, helfe eine klare Ansage. Denn nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch am Arbeitsplatz wie in Krankenhäusern steige der Anspannungsgrad zwischen Geimpften und Ungeimpften, was in Zeiten, in denen man als Team zusammenstehen soll, nicht sinnvoll sei.

Die Neuregelung dürfte somit Klarheit schaffen und vor allem erhebliche organisatorische und logistische Aufwendungen durch Tests aus dem Weg räumen. Bisher müssen in Bayern Mitarbeitende in Kliniken, die weder geimpft noch genesen sind, sich jeden Tag vor Betreten des Krankenhauses testen lassen. Das simple Checken eines Impfstatus' sei im Gegensatz dazu sehr einfach. "Insofern", sagt Haeckel, "sehe ich den Beschluss sehr, sehr positiv".

Als wichtig stuft die Teil-Impflicht auch Bastian Ringelhann ein. Der Kaufmännische Direktor der m&i-Fachklinik Herzogenaurach sagt: "Leider gibt es nach wie vor zu viele ungeimpfte Menschen, auch in den Kliniken. Wir stellen fest, dass es zu Quarantäneanordnung oder Covid-Infektionen bei ungeimpften Mitarbeitern kommt." Das erschwere die Patientenversorgung.

90 Prozent aller Beschäftigten seien in seinem Haus gegen das Coronavirus geimpft, berichtet er, die restlichen zehn Prozent Ungeimpfte verteilten sich über alle Berufsgruppen. Ob die beschränkte Impfpflicht nun den Personalstand im Gesundheitswesen noch weiter verringere, könne er schwer einschätzen, sagt Ringelhann.

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